Banner Online Kompaktkurse für fundiertes Wissen zu neuesten Gesesetzesänderungen und Abrechnungskriterien
Free

Steuerentlastungen beschlossen

Zur Abfederung der Corona-Folgen haben Bundestag und Bundesrat mehrere Steuer-Erleichterungen für Bürger und Wirtschaft in zwei Entlastungspaketen beschlossen.

Lohnsteuerrecht
Lesezeit 2 Min.
Steuerentlastungen

Zur Abfederung der Corona-Folgen haben Bundestag und Bundesrat mehrere Steuer-Erleichterungen für Bürger und Wirtschaft in zwei Entlastungspaketen beschlossen. 

Mit dem ersten Entlastungspaket hatte sich der Koalitionsausschuss am 23.02.2022 auf eine Reihe umfangreicher Entlastungsschritte verständigt. Das Entlastungspaket sieht eine Vielzahl von steuerlichen Entlastungen vor u.a. bei der EEG-Umlage und einen einmaligen Heizkostenzuschuss. 

Rückwirkend zum 01.01.2022 sieht das erste Entlastungspaket außerdem vor:

  • Der Arbeitnehmerpauschbetrag steigt um 200 Euro auf 1.200 Euro.
  • Der Grundfreibetrag steigt um 363 Euro auf 10.347 Euro.
  • Die Entfernungspauschale für Fernpendler (ab dem 21. Kilometer) sowie die Mobilitätsprämie steigen auf 38 Cent.

 

Diese rückwirkenden Maßnahmen sind Bestandteil des Steuerentlastungsgesetzes 2022, das am 16.03.2022 vom Kabinett beschlossen und am 13.05.2022 vom Bundestag verabschiedet wurde. Der Bundesrat stimmte am 20.05.2022 zu. 

Auf das zweite Entlastungspaket verständigte sich der Koalitionsausschuss am 23.03.2022 mit dem Maßnahmenpaket zum Umgang mit den hohen Energiekosten. Es beinhaltet umfassende Maßnahmen zur schnellen und unbürokratischen Entlastung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Familien. Im Einzelnen geht es insbesondere um folgende Maßnahmen:

 

  • Energiesteuer auf Kraftstoffe soll für drei Monate gesenkt werden. Für Benzin reduziert sich der Energiesteuersatz um 29,55 ct/Liter, für Dieselkraftstoff um 14,04 ct/Liter.
  • Einmalige Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro für alle einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen.
  • Kinderbonus 2022 als zusätzliche Einmalzahlung für Familien von 100 Euro pro Kind.
  • Einmalzahlung für Empfänger von Sozialleistungen in Höhe von 200 Euro.
  • Einmalzahlung für Empfänger von Arbeitslosengeld 1 in Höhe von 100 Euro.
  • Vergünstigtes Neun-Euro-Ticket für den ÖPNV.

 

Am 27.04.2022 verständigte sich das Kabinett auf diese zusätzlichen Maßnahmen. Für die befristete Senkung der Energiesteuer wurde das entsprechende Gesetz am 19.05. vom Bundestag verabschiedet. Die Energiepreispauschale und der Kinderbonus wurden im parlamentarischen Verfahren in den Entwurf zum Steuerentlastungsgesetz 2022 eingefügt, bevor das Gesetz am 13.05.2022 im Bundestag verabschiedet wurde. Der Bundesrat stimmte am 20.05.2022 zu.

Weitere steuerliche Entlastungen wurden mit dem Vierten Corona-Steuerhilfegesetzumgesetzt, auf das sich das Kabinett am 16.02.2022 verständigt hat und das am 19.05.2022 vom Bundestag verabschiedet wurde:

  • Erweiterte Verlustverrechnung,
  • Verlängerung der degressiven Abschreibung um ein Jahr,
  • Verlängerung der Home-Office-Pauschale für das Jahr 2022,
  • Steuerfreie Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld bis 30.06.2022,
  • Steuerfreiheit für Corona-Pflegebonus bis zu 4.500 Euro und
  • Verlängerung der Abgabefrist für Steuererklärungen 2020, 2021 und 2022.

 

Foto: © AdobeStock/Marco2811

Diesen Beitrag teilen: