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Student und selbständige Tätigkeit

FRAGE: Wir haben einen Studenten, der bei uns ein Anstellungsverhältnis im Rahmen der 20-Stunden-Woche abgeschlossen hat. Jetzt stellt sich heraus, dass er nebenbei auch eine selbständige Tätigkeit (auf Rechnungsbasis) ausübt. Müssen wir diese bei unserer 20-Stunden-Woche berücksichtigen?

Fragen aus den ARGEn
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FRAGE: Wir haben einen Studenten, der bei uns ein Anstellungsverhältnis im Rahmen der 20-Stunden-Woche abgeschlossen hat. Jetzt stellt sich heraus, dass er nebenbei auch eine selbständige Tätigkeit (auf Rechnungsbasis) ausübt. Müssen wir diese bei unserer 20-Stunden-Woche berücksichtigen?

 

ANTWORT: 

Bei Studenten, die mehrere Beschäftigungen nebeneinander oder eine Beschäftigung neben einer selbständigen Tätigkeit ausüben, sind für die Prüfung der 20 Wochenstunden die wöchentlichen Arbeitszeiten der Beschäftigung und der selbständigen Tätigkeit zusammenzurechnen. 

Übersteigt die Arbeitszeit insgesamt nicht die 20-Stunden-Grenze, ist die Person grundsätzlich als Student anzusehen. Es kommt dann aber auch noch auf die Höhe des Arbeitseinkommens aus der selbständigen Tätigkeit an. Ist das die Haupteinkommensquelle, könnte es sein, dass die selbständige Tätigkeit das Merkmal der Hauptberuflichkeit erfüllt (wenn z. B. das Arbeitsentgelt aus der Beschäftigung 50 Prozent der monatlichen Bezugsgröße nicht übersteigt). Nach § 5 Abs. 5 Satz 1 Sozialgesetzbuch (SGB) V sind Personen, die hauptberuflich selbständig erwerbstätig sind, nicht versicherungspflichtig. 

Wenn die 20 Stunden pro Woche überschritten werden, ist die Person entweder als Arbeitnehmer oder als hauptberuflich Selbständiger anzusehen. Die Versicherung hängt vom Umfang der Selbständigkeit ab. Auch hier orientieren sich die Krankenkassen u. a. daran, ob das Arbeitsentgelt aus der Beschäftigung mehr als 50 Prozent der monatlichen Bezugsgröße beträgt. 

Eine verbindliche Beurteilung, ob die Person als Arbeitnehmer oder Selbständiger anzusehen ist, wird von der zuständigen Einzugsstelle vorgenommen.

 

alga-Competence-Center, beantwortet durch Sabine Törppe-Scholand

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