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Telefonische Krankschreibung beendet

Es war eine Sonderregelung zur Bewältigung der Corona-Pandemie: Die telefonische Krankschreibung durch einen Arzt ohne persönliche Untersuchung. Voraussetzung war ein intensives telefonisches Gespräch zwischen Arzt und Patient. Die Krankschreibung war für längstens sieben Tage zulässig und nur für leichte Atemwegserkrankungen, also die klassische Erkältung. Eine einmalige Verlängerung für maximal weitere sieben Tage war zulässig.

Sozialversicherung
Lesezeit 1 Min.
Telefonische Krankschreibung

Es war eine Sonderregelung zur Bewältigung der Corona-Pandemie: Die telefonische Krankschreibung durch einen Arzt ohne persönliche Untersuchung. Voraussetzung war ein intensives telefonisches Gespräch zwischen Arzt und Patient. Die Krankschreibung war für längstens sieben Tage zulässig und nur für leichte Atemwegserkrankungen, also die klassische Erkältung. Eine einmalige Verlängerung für maximal weitere sieben Tage war zulässig. 

Weiterhin möglich ist die Krankschreibung aufgrund einer Videosprechstunde. Diese Möglichkeit besteht unabhängig von den Sonderregelungen im Rahmen der Pandemiemaßnahmen. Die Krankschreibung ist nur möglich, wenn eine körperliche Untersuchung nicht zwingend erforderlich ist – darüber befindet der Arzt. Ist der Patient dem Arzt bisher nicht persönlich bekannt, ist eine solche Krankschreibung nur für drei Tage möglich, ansonsten bis zu sieben Tagen.

Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss G-BA

 

 

Foto: © AdobeStock/Syda Productions

 

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