Telefonische Krankschreibung ist wieder möglich
Corona machte es möglich: Ärzte konnten ihre Patienten auch ohne einen Besuch in der Praxis nach einem Telefongespräch krankschreiben. Diese Möglichkeit war zunächst ausgesetzt, ist jetzt aber wieder in Kraft. Versicherte, die leichten Atemwegserkrankungen leiden, können wieder telefonisch bis zu 7 Tagen krankgeschrieben werden.

Der Arzt muss sich dabei persönlich vom Zustand des Patienten durch eine eingehende telefonische Befragung überzeugen. Die Arbeitsunfähigkeit kann telefonisch einmalig für weitere 7 Kalendertage verlängert werden.
Die telefonische Krankschreibung ist zunächst befristet bis zum 30. November 2022.
Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss