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Telefonische Krankschreibung per Telefon – Regelung verlängert

Aufgrund der Corona-Pandemie hatte der Gesetzgeber eine besondere Regelung geschaffen: Zur Vermeidung von Praxisbesuchen und zur Reduzierung von Kontakten wurde den Ärzten erlaubt, in bestimmten Fällen eine Krankschreibung auch ohne Untersuchung und ohne Praxisbesuch auszustellen. Die Ärzte müssen sich dabei persönlich vom Zustand der Patientin oder des Patienten durch eine eingehende telefonische Befragung überzeugen.

Sozialversicherung
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Frau hat Schnupfen

Aufgrund der Corona-Pandemie hatte der Gesetzgeber eine besondere Regelung geschaffen: Zur Vermeidung von Praxisbesuchen und zur Reduzierung von Kontakten wurde den Ärzten erlaubt, in bestimmten Fällen eine Krankschreibung auch ohne Untersuchung und ohne Praxisbesuch auszustellen. Die Ärzte müssen sich dabei persönlich vom Zustand der Patientin oder des Patienten durch eine eingehende telefonische Befragung überzeugen.

Das gilt bei leichten Erkrankungen der oberen Atemwege und für die Dauer von längstens sieben Tagen. Eine einmalige Verlängerung um maximal weitere sieben Tage ist möglich. Diese Ausnahmeregelung wurde jetzt zunächst bis Ende März 2022 verlängert.

Diese Ausnahmeregelung hat nichts mit der so genannten Videosprechstunde zu tun, bei der Arzt und Patient sich per Video-Chat treffen. Hier gelten andere Regelungen – auch für andere Erkrankungen.

Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss

Teaserfoto: © Adobe Stock/sebra

 

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