Telefonische Krankschreibung wieder möglich
Die telefonische Krankschreibung durch den behandelnden Arzt stammt aus der Hochzeit der Corona-Pandemie. Sinn der Sache war und ist es, nicht unbedingt notwendige Besuche in den Arztpraxen zu vermeiden und so das Infektionsrisiko für alle Beteiligten zu verringern.
Die Möglichkeit zur telefonischen Krankschreibung war zunächst ausgelaufen, ist jetzt aber wieder zugelassen, zunächst bis Ende März 2023 befristet. Allerdings kann nicht jede Krankheit so vom Arzt dokumentiert werden. Beschränkt ist die telefonische Krankschreibung auf leichte Atemwegserkrankungen.
Auch telefonisch muss sich der Arzt durch eine eingehende Befragung persönlich vom Zustand des Patienten überzeugen. Zudem ist die Krankschreibung auf höchstens sieben Tage begrenzt. Eine einmalige Verlängerung durch die telefonische Krankschreibung um weitere sieben Tage ist möglich.
Nicht zu verwechseln ist die telefonische Krankschreibung mit der Videosprechstunde. Diese Möglichkeit gibt es auch unabhängig von Corona. Hier gelten andere Regelungen. Schon seit 2020 sind Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen im Rahmen einer Videosprechstunde möglich. Zum Thema Videosprechstunden finden Sie ausführliche Informationen unter https://www.stiftung-gesundheitswissen.de/gesundes-leben/patient-arzt/wie-funktioniert-die-videosprechstunde
Quelle: GBA, eigene Recherche