Umlagesätze für Minijobs
Bei Minijobs werden die Beiträge an die Minijobzentrale gezahlt. Die Umlagesätze sind zum 1 Oktober 2020 erhöht worden.
Bei Minijobs werden die Beiträge an die Minijobzentrale gezahlt. Diese ist auch zuständig für die Durchführung der Entgeltfortzahlungsversicherung (U1, U2). Die Umlagesätze sind zum 1 Oktober 2020 erhöht worden. Für die U1, also die Kostenerstattung bei Arbeitsunfähigkeit, ist ein Satz von 1,0 Prozent des umlagepflichtigen Arbeitsentgelts zu zahlen, die U2 schlägt jetzt mit 0,39 Prozent zu Buche.
Ein Tipp: Viele Arbeitgeber verzichten auf die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung, wenn die Arbeitsunfähigkeit nicht mehr als drei Tage beträgt. Auch in diesen Fällen kann die Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber bei der Versicherung geltend gemacht werden (gilt nicht nur für Minijobs!).
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