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Umsetzung von EU-Richtlinie

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Verhältnismäßigkeitsrichtlinie im Bereich öffentlich-rechtlicher Körperschaften vorgelegt. Damit sollten öffentlich-rechtliche Körperschaften, also Kammern, dazu verpflichtet werden, die Vorgaben der Richtlinie (EU) 2018/958 zu beachten, erklärt die Bundesregierung.

Arbeitsrecht
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Brainstorming in Aktion: Zwei Kollegen arbeiten während einer strategischen Planungssitzung mit Haftnotizen an einer Glaswand zusammen, um Ideen und Aufgaben zu organisieren.

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Verhältnismäßigkeitsrichtlinie im Bereich öffentlich-rechtlicher Körperschaften vorgelegt. Damit sollten öffentlich-rechtliche Körperschaften, also Kammern, dazu verpflichtet werden, die Vorgaben der Richtlinie (EU) 2018/958 zu beachten, erklärt die Bundesregierung.

Gemäß dieser Richtlinie seien die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, die Verhältnismäßigkeit von nationalen Anforderungen, die den Zugang zu reglementierten Berufen beschränken, zu überprüfen. Um dabei einheitlich vorzugehen, hat die Europäische Kommission den Mitgliedstaaten ein Prüfungsschema an die Hand gegeben, dass sie für die Verhältnismäßigkeitsprüfungen verwenden können. Eine entsprechende Richtlinie werde mit diesem Gesetzentwurf in nationales Recht umgesetzt.  Der Bundesrat hat erklärt, keine Einwendungen gegen den Gesetzentwurf zu erheben.

Lesen Sie hier den Gesetzentwurf.

Quelle: Bundesregierung
Foto: Jacob_Lund/Fotolia

 

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