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Umsetzungshilfe zur steuerlichen Anerkennung von Arbeitgeberleistungen

Das BMF hat mit Schreiben vom 20.04.2021 eine Umsetzungshilfe zur steuerlichen Anerkennung von Arbeitgeberleistungen nach § 3 Nr. 34 EStG veröffentlicht.

Lohnsteuerrecht
Lesezeit 1 Min.
Auf einem Stapel Euromünzen stehen Holzklötze mit der Aufschrift „Steuern“. Sie symbolisieren das Konzept von Steuern oder Besteuerung in einem deutschsprachigen Land.

Das BMF hat mit Schreiben vom 20.04.2021 eine Umsetzungshilfe zur steuerlichen Anerkennung von Arbeitgeberleistungen nach § 3 Nr. 34 EStG veröffentlicht. 

Nach der Gesetzesbegründung fallen unter die Steuerbefreiung des § 3 Nr. 34 EStG: Maßnahmen zur individuellen verhaltensbezogenen Prävention, die nach § 20 Abs. 2 Satz 2 SGB V zertifiziert sind sowie gesundheitsförderliche Maßnahmen in Betrieben (betriebliche Gesundheitsförderung), die den vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) nach § 20 Absatz 2 Satz 1 und § 20b Absatz 1 SGB V festgelegten Kriterien entsprechen. 

Das Schreiben nennt die Kriterien für die Steuerfreiheit.

 

Quelle: BMF-Schreiben vom 20.04.2021 – IV C 5 – S 2342/20/10003 :003

 

Teaserbild: © Adobe Stock/Marco2811

 

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