Unbedenklichkeitsbescheinigung jetzt online anfordern
Seit Anfang des Jahres gilt ein neues Verfahren für die Anforderung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung bei den Einzugsstellen. Schon seit geraumer Zeit gelten einheitliche Vordrucke für die Bescheinigungen, zudem hatten sich die Krankenkassen auf die Einführung eines Abo-Modells verständigt. Seit Januar ist die Beantragung jetzt auf digitalem Weg vorgeschrieben. Entweder aus dem Entgeltabrechnungsprogramm heraus oder über das SV-Meldeportal. Die Rückmeldung erfolgt dann ebenfalls elektronisch.
Das Abo-Modell ist integriert, so dass auf Antrag jeweils nach Ablauf der aktuellen Bescheinigung automatisch eine neue für den nächsten Zeitraum versandt wird – natürlich nur, soweit die Voraussetzungen dafür noch vorliegen.
Es gibt zwei unterschiedliche Formen der Unbedenklichkeitsbescheinigung, die einfache und die qualifizierte. Welche Form ausgestellt werden kann, hängt davon ab, ob zwar aktuell keine Beitragsrückstände vorliegen, es aber in der Vergangenheit Probleme mit den Beitragsnachweisen oder/und der Zahlung gab. Dann gibt es nur die einfache Bescheinigung. Hat der Arbeitgeber die Beitragsnachweise und Zahlungen zum Zeitpunkt der Antragsstellung und in den sechs Monaten zuvor vollständig und rechtzeitig abgegeben, gibt es die qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung.
Quelle: L+G Redaktion