Unfallversicherung: Neue Vorschriften für den Inhalt der Verbandskästen
Seit November 2021 müssen bestehende Verbandskästen nachgerüstet werden, da zwei Normen aktualisiert wurden. Diese entsprechen neuen Erkenntnissen aus den Unfallstatistiken der DGUV.
Seit November 2021 müssen bestehende Verbandskästen nachgerüstet werden, da zwei Normen aktualisiert wurden. Diese entsprechen neuen Erkenntnissen aus den Unfallstatistiken der DGUV.
In die Verbandskästen gehören nun zusätzlich vier Stück Feuchttücher zur Reinigung unverletzter Haut, sowie zwei Gesichtsmasken gemäß DIN EN 14683, wie z. B. medizinische Gesichtsmasken.
Die weiteren Änderungen in den DIN-Normen beziehen sich lediglich auf Größe bzw. Anzahl der Materialien.
Was nun hineingehört und was es sonst noch zu beachten gibt, steht in einem Infoblatt der Unfallkasse Rheinland-Pfalz: Zum Infoblatt
Teaserfoto: © Adobe Stock/Andrey Popov