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Unfallversicherungsschutz bei Tätigkeiten im Homeoffice

Am 28.05.2021 beschloss der Bundesrat eine Änderung beim Unfallversicherungsschutz für Arbeitnehmer.

Sozialversicherung
Lesezeit 1 Min.
Eine Person, die unabsichtlich über ein Kabel in einem Wohnzimmer geht, stellt eine potenzielle Stolpergefahr dar.

Am 28.05.2021 beschloss der Bundesrat eine Änderung beim Unfallversicherungsschutz für Arbeitnehmer. Anders als bislang beschränkt sich der Unfallversicherungsschutz bei der Heimarbeit künftig nicht mehr auf sogenannte Betriebswege, etwa zum Drucker in einem anderen Raum, sondern wird auf Wege im eigenen Haushalt zur Nahrungsaufnahme oder zum Toilettengang ausgeweitet. Darüber hinaus wird er bei Homeoffice-Tätigkeit auch auf Wege ausgedehnt, die die Beschäftigten zur Betreuung ihrer Kinder außer Haus zurücklegen. Zu Förderung mobiler Arbeit und zum Schutz der Arbeitnehmer im Homeoffice wird ein neues Mitbestimmungsrecht zur Ausgestaltung mobiler Arbeit eingeführt. 

Quelle: Bundesrat

 

 

Teaaserbild: © Adobe Stock/Andrey Popov

 

 

 

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