Verlängerung der Konsultationsvereinbarung mit Belgien
Das Bundesfinanzministerium (BMF) veröffentlichte eine vierte Verlängerung der Konsultationsvereinbarung mit dem Königreich Belgien über die steuerliche Behandlung des Arbeitslohns von grenzpendelnden Arbeitnehmern.
Das Bundesfinanzministerium (BMF) veröffentlichte eine vierte Verlängerung der Konsultationsvereinbarung mit dem Königreich Belgien über die steuerliche Behandlung des Arbeitslohns von grenzpendelnden Arbeitnehmern. Aufgrund des aktuellen Pandemiegeschehens sollen die Regelungen der erstmals am 06.05.2020 abgeschlossenen Konsultationsvereinbarung erneut verlängert werden.
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Quelle: BMF-Schreiben vom 21.12.2020 – IV B 3 – S 1301-BEL/20/10002 : 001
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