Free

Verlängerung der Konsultationsvereinbarung mit Belgien

Das Bundesfinanzministerium (BMF) veröffentlichte eine vierte Verlängerung der Konsultationsvereinbarung mit dem Königreich Belgien über die steuerliche Behandlung des Arbeitslohns von grenzpendelnden Arbeitnehmern.

Lohnsteuerrecht
Lesezeit 1 Min.
Eine Nahaufnahme der belgischen Flagge mit ihren kräftigen schwarzen, gelben und roten Streifen, die anmutig verlaufen.

Das Bundesfinanzministerium (BMF) veröffentlichte eine vierte Verlängerung der Konsultationsvereinbarung mit dem Königreich Belgien über die steuerliche Behandlung des Arbeitslohns von grenzpendelnden Arbeitnehmern. Aufgrund des aktuellen Pandemiegeschehens sollen die Regelungen der erstmals am 06.05.2020 abgeschlossenen Konsultationsvereinbarung erneut verlängert werden.

Link:

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Internationales_Steuerrecht/Staatenbezogene_Informationen/Laender_A_Z/Belgien/2020-12-21-Belgien-Abkommen-DBA-Verlaengerung-Konsultationsvereinbarung-Besteuerung-Grenzpendler.html

 

Quelle: BMF-Schreiben vom 21.12.2020 – IV B 3 – S 1301-BEL/20/10002 : 001
Beitragsbild: stock.adobe.com/rawku5

Diesen Beitrag teilen: