Versteuerung von Wertguthaben bei Tod ohne Erben
Wir müssen das Wertguthaben eines verstorbenen Mitarbeiters an einen Nachlassverwalter vom Amtsgericht auszahlen, da keine Erben vorhanden sind. Wie muss dieser Betrag versteuert werden?
Frage:
Wir müssen das Wertguthaben eines verstorbenen Mitarbeiters an einen Nachlassverwalter vom Amtsgericht auszahlen, da keine Erben vorhanden sind. Wie muss dieser Betrag versteuert werden?
Antwort:
Da die Zahlung nicht an eine natürliche Person erfolgt, sondern sozusagen an eine staatliche Einrichtung, fällt keine Verpflichtung zum Abzug von Lohnsteuer für Sie an. Es fehlt insoweit an der Eigenschaft Arbeitgeber /Arbeitnehmer. Sie können hierfür auch keine ELStAM-Daten abrufen.
Der Nachlassverwalter wird wahrscheinlich auch keine Lohnabrechnung für die Personen erstellen, an die er ggf. eine Auszahlung aus dem Nachlass vornimmt. Ob er dann eine Mitteilung an das Finanzamt macht, ist seine Angelegenheit. Es ist auch möglich, wenn keine Erben vorhanden sind, dass das Erbe dem Staat zufließt.
Fazit: Wenn Sie der Aufforderung nachkommen, die Zahlung an das Amtsgericht bzw. den von diesem bestellten Verwalter zu leisten, erfolgt diese Zahlung außerhalb der Entgeltabrechnung, also vom Rechnungswesen. Es ist zu empfehlen, diesen Vorgang in der Personalakte des verstorbenen Mitarbeiters zu dokumentieren.
Quelle: alga-Competence-Center, Sabine Törppe-Scholand