Videosprechstunde: Eine Krankschreibung ist virtuell möglich – das gilt auch für Kinder
In bestimmten Fällen dürfen Ärzte die Arbeitsunfähigkeit eines Versicherten per Videosprechstunde feststellen. Das geht auch bei Erkrankung eines Kindes.

In bestimmten Fällen dürfen Ärzte die Arbeitsunfähigkeit eines Versicherten per Videosprechstunde feststellen. Das geht auch bei Erkrankung eines Kindes.
Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung darf aufgrund per Videosprechstunde ausgestellt werden, wenn der Versicherte in der Arztpraxis persönlich bekannt ist. Das gilt allerdings nur für einige Diagnosegruppen. Ein Anspruch auf eine Krankschreibung im Rahmen einer Videosprechstunde besteht aber nicht. Die Entscheidung darüber liegt beim Arzt.
Das gilt grundsätzlich auch für die Krankschreibung eines Kindes für die Erlangung von Kinderkrankengeld. Die Entscheidung, ob das Kind per Videosprechstunde untersucht und behandelt werden kann, liegt beim Arzt. Die erstmalige Feststellung einer Arbeitsunfähigkeit per Videosprechstunde ist nur für maximal sieben Kalendertage zulässig. Eine Folge-Bescheinigung per Videosprechstunde ist möglich, wenn die Erstbescheinigung nach einer persönlichen Untersuchung im direkten Kontakt zwischen Arzt und Patient ausgestellt wurde.
Quelle: Techniker Krankenkasse
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