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Vorläufige Finanzergebnisse der GKV für das Jahr 2020

Die gesetzlichen Krankenkassen haben nach den vorliegenden Finanzergebnissen im Jahr 2020 insgesamt ein Defizit von rund 2,65 Mrd. Euro ausgewiesen. Die Finanzreserven der Krankenkassen lagen zum Stichtag 31. Dezember bei 16,7 Mrd. Euro.

Sozialversicherung
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Ein Stift liegt auf Euro-Banknoten und -Münzen, neben einem Dokument mit der Aufschrift „Gesundheitskarte“, das auf eine Situation im Zusammenhang mit Gesundheitsausgaben oder Krankenversicherung in einem europäischen Land hindeutet.

Die gesetzlichen Krankenkassen haben nach den vorliegenden Finanzergebnissen im Jahr 2020 insgesamt ein Defizit von rund 2,65 Mrd. Euro ausgewiesen. Die Finanzreserven der Krankenkassen lagen zum Stichtag 31. Dezember bei 16,7 Mrd. Euro. Der Gesundheitsfonds verbuchte 2020 ein Defizit von 3,49 Mrd. Euro. Die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds lag zum Stichtag 15. Januar 2021 bei rund 5,9 Mrd. Euro. 

Die Einnahmen der Krankenkassen, die sie in erster Linie durch vorab festgelegte Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds erhalten, sind um 4,0 Prozent auf 260,0 Mrd. Euro gestiegen. Die Ausgaben für Leistungen und Verwaltungskosten verzeichneten bei einem Anstieg der Versichertenzahlen von 0,3 Prozent ebenfalls einen Zuwachs von 4,0 Prozent auf 262,6 Mrd. Euro. Neben den Kosten der Pandemie zeigen sich hier auch Auswirkungen von Gesetzesbeschlüssen der letzten Jahre, bei denen kostenintensive Leistungen zu Lasten der Krankenkassen beschlossen wurden. 

Bis auf die landwirtschaftliche Krankenversicherung (LKK), die 2020 einen Überschuss von 58 Mio. Euro erzielte, verbuchten alle Krankenkassenarten im vergangenen Jahr Defizite: Für die Ersatzkassen betrug das Minus 1.114 Mio. Euro, für die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) 974 Mio. Euro, für die Betriebskrankenkassen (BKK) 235 Mio. Euro, für die Innungskrankenkassen (IKK) 250 Mio. Euro und für die Knappschaft 138 Mio. Euro. 

Das Defizit des Gesundheitsfonds in 2020 von rund 3,49 Mrd. Euro ist maßgeblich auf konjunkturbedingte Mindereinnahmen und diejenigen vom Gesundheitsfonds geleistete Ausgleichszahlungen an Leistungserbringer zurückzuführen, die nicht vom Bund ausgeglichen werden. 

Zur Bewältigung der Corona-Pandemie wurden im vergangenen Jahr rund 12,2 Mrd. Euro aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds zur Verfügung gestellt. Hierunter fallen unter anderem Kompensationsleistungen für freigehaltene Krankenhausbetten, Ausgleichszahlungen für neu geschaffene intensivmedizinische Behandlungsmöglichkeiten, für Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen und für Heilmittelerbringer sowie Aufwendungen für Corona-Tests und für Schutzmasken. Davon hat der Bund rund 9,9 Mrd. Euro an den Gesundheitsfonds erstattet, darunter alleine rund 9,4 Mrd. Euro für die freigehaltenen Krankenhausbetten. 

Der Zuwachs der Beitragseinahmen blieb mit lediglich 1,9 Prozent – trotz der Stabilisierung der Sozialversicherungseinnahmen durch die Regelungen beim Kurzarbeitergeld – erheblich hinter den Veränderungsraten der Vorjahre mit durchschnittlich deutlich über vier Prozent zurück. 

Die Ausgaben der Krankenkassen für Leistungen und Verwaltungskosten stiegen im 1. bis 4. Quartal 2020 um 4,0 Prozent. Die Leistungsausgaben stiegen um 4,0 Prozent, die Verwaltungskosten um 4,8 Prozent.

Die vollständigen Daten können Sie hier [PDF] ansehen.

 

Quelle: Bundesgesundheitsministerium

 

Foto: © Adobe Stock/maho

 

 

 

 

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