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Welches Sozialversicherungsrecht gilt bei grenzüberschreitendem mobilen Arbeiten?

Durch die Coronapandemie hat das mobile Arbeiten enorm an Bedeutung gewonnen. Passiert alles innerhalb Deutschlands, gibt es dabei – zumindest sozialversicherungsrechtlich – keine Probleme.

Sozialversicherung
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mobiles Arbeiten

Durch die Coronapandemie hat das mobile Arbeiten enorm an Bedeutung gewonnen. Passiert alles innerhalb Deutschlands, gibt es dabei – zumindest sozialversicherungsrechtlich – keine Probleme. Schwieriger wird es, wenn die Tätigkeit ganz oder teilweise im Ausland ausgeübt wird. Für diese Fälle hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) mit Blick auf die sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen ein Merkblatt zum anwendbaren Recht beim grenzüberschreitenden mobilen Arbeiten veröffentlicht. 

Darin werden die möglichen Fallkonstellationen dargestellt und die Zugehörigkeit zum Sozialversicherungssystem erläutert. Ein extra Abschnitt widmet sich den Besonderheiten im Rahmen der Corona-Pandemie. Das Merkblatt können Sie sich hier herunterladen: https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Internationales/info-home-office-grenzgaenger.pdf?__blob=publicationFile&v=3

Quelle: BMAS

 

Teaserfoto: © Adobe Stock/REDPIXEL

 

 

 

 

 

 

 

 

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