Zugangserleichterungen zum Kurzarbeitergeld werden bis 31.12.2022 verlängert
Die meisten zur Linderung der Auswirkungen der Coronapandemie geschaffenen Erleichterungen und Erweiterungen beim Kurzarbeitergeld sind ja schon seit einiger Zeit ausgelaufen. Einige Zugangserleichterungen werden allerdings immer wieder „häppchenweise“ verlängert.

Nach der geplanten neuen Verordnung sollen folgende Ausnahmeregelungen verlängert werden:
- Die Zahl der Beschäftigten, die im Betrieb vom Arbeitsausfall betroffen sein müssen, bleibt von mindestens einem Drittel auf mindestens 10 Prozent abgesenkt und
- auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden vor der Gewährung des Kurzarbeitergeldes wird weiter vollständig verzichtet.
Diese Regelungen sind jetzt befristet bis Ende 2022 (wir werden sehen, ob sie nicht erneut verlängert werden).
Quelle: BMAS