Zwei Abrechnungen in derselben Firma
Wir haben einen Betriebsrentner, der mit Steuerklasse 4 abgerechnet wird. Gleichzeitig nimmt er nun eine geringfügige Beschäftigung bei uns auf und wird da pauschaliert.
Frage
Wir haben einen Betriebsrentner, der mit Steuerklasse 4 abgerechnet wird. Gleichzeitig nimmt er nun eine geringfügige Beschäftigung bei uns auf und wird da pauschaliert. Ist dies steuerrechtlich korrekt?
Antwort
Nach § 40a Abs. 2 EStG ist die Pauschalversteuerung von geringfügig entlohnten Beschäftigungen nur zulässig „unter Verzicht auf den Abruf von elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen“. Diese haben Sie aber abgerufen und wenden diese für die Abrechnung der Firmenrente an. Deshalb können Sie in der zweiten Abrechnung des gleichen Arbeitnehmers beim gleichen Arbeitgeber nur die Vorschrift des § 39e Abs. 5a EStG in der Fassung des Modernisierungsgesetzes anwenden. Danach ist in der zweiten Abrechnung unter Verzicht auf ELStAM mit Steuerklasse VI abzurechnen. Eine Pauschalversteuerung im Rahmen der Regeln für geringfügig Beschäftigte ist also in dieser Konstellation nicht möglich.
Thomas Fromme, alga-Competence-Center