FRAGE: Ein Arbeitnehmer hat im Dezember 2022 einen Firmenwagen erhalten. In der Entgeltabrechnung haben wir davon erst im April erfahren. Müssen/dürfen wir jetzt eine Rückrechnung durchführen?
FRAGE: Ein privat krankenversicherter Mitarbeiter hat sich zum Jahreswechsel 2021/2022 wegen Unterschreitung der Jahresarbeitsentgeltgrenze von der eintretenden Versicherungspflicht befreien lassen. Zum 01.04.2023 geht dieser Mitarbeiter von Vollzeit in Teilzeit (80 Prozent). Ist es korrekt, dass der Befreiungsbescheid mit dem Wechsel in die Teilzeit seine Gültigkeit verliert und Krankenversicherungspflicht aufgrund des Unterschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze durch die Teilzeit eintritt, da für die 80-prozentige Teilzeit kein neuer Befreiungsantrag gestellt werden kann?
FRAGE: Für einige geringfügig entlohnte Arbeitnehmer führen wir ein Arbeitszeitkonto/Gleitzeitkonto. Die Arbeitnehmer erhalten jeden Monat das gleiche Arbeitsentgelt. Der Arbeitseinsatz soll flexibel erfolgen und die wöchentliche Arbeitszeit schwankt. Wir sind uns unsicher, wie wir in diesen Fällen die geringfügig entlohnte Beschäftigung beurteilen müssen.
FRAGE: Wir haben einen Studenten, der bei uns ein Anstellungsverhältnis im Rahmen der 20-Stunden-Woche abgeschlossen hat. Jetzt stellt sich heraus, dass er nebenbei auch eine selbständige Tätigkeit (auf Rechnungsbasis) ausübt. Müssen wir diese bei unserer 20-Stunden-Woche berücksichtigen?
FRAGE: Im November musste einer unserer geringfügig entlohnten Mitarbeiter mit einem regelmäßigen monatlichen Arbeitsentgelt von 450 Euro eine Krankheitsvertretung übernehmen. Dadurch betrug das Entgelt im November 1.268 Euro. Aufgrund der seit 01.10.2022 geltenden Regelungen müssen wir diesen Arbeitnehmer ab November versicherungspflichtig abrechnen. Bleibt der Arbeitnehmer dann bis zum Ende des Kalenderjahres versicherungspflichtig und wir nehmen eine neue Beurteilung zum 01.01. des Folgejahres vor?
FRAGE: Ein Arbeitnehmer hat auf einem Zeitkonto (kein Wertguthabenkonto) viele Überstunden angesammelt. Er möchte insgesamt für sechs Monate freigestellt werden. Für die Freistellung möchte der Arbeitnehmer 1,5 Monate Urlaub und 4,5 Monate Überstunden verwenden. Während dieser Freistellung würden wir die Vergütung ganz normal weiterzahlen. Ist diese Konstellation mit dem Drei-Monats-Zeitraum nach § 7 Abs. 1a SGB IV vereinbar?
FRAGE: Wir haben im Konzern mehrere GmbHs als Tochterfirmen. Wenn Mitarbeiter ohne Unterbrechung zwischen den Gesellschaften wechseln, wird der Arbeitsvertrag mit der „alten“ Gesellschaft beendet und mit der „neuen“ Gesellschaft wird ein neuer Arbeitsvertrag geschlossen (DEÜV Ab- und Anmeldung). Die Betriebszugehörigkeit der „alten“ Gesellschaft wird angerechnet. Wie verhält es sich, wenn der Mitarbeiter in den ersten vier Wochen des Beschäftigungsverhältnisses bei der „neuen“ Gesellschaft krank wird? Gilt in diesen Fällen die Wartezeit nach § 3 Abs. 3 Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG)?
FRAGE: Unsere Geschäftsleitung möchte Langzeitkonten attraktiver machen, indem wir diese mit Altersteilzeit kombinieren. Aktuell bilden wir nur die gesetzliche Altersteilzeit ab, d. h. Aufstockung 20 Prozent des Regelarbeitsentgeltes und Rentenversicherung-Aufstockung auf 80 Prozent des Regelarbeitsentgeltes.
FRAGE: Müssen wir den Arbeitgeber-Zuschuss an die Arbeitnehmer zu den Aufwendungen für Tickets für öffentliche Verkehrsmittel aufgrund des 9-Euro-Tickets in den Monaten Juni, Juli und August anteilig versteuern?
FRAGE: Ein Arbeitnehmer hat die Regelaltersgrenze erreicht, beantragt aber keine Altersrente, sondern arbeitet weiter. Wie ist dieser Arbeitnehmer in der Renten- und Arbeitslosenversicherung (AV) zu verschlüsseln?
FRAGE: Kann ein Student freiwillig auf die Anwendung der Werkstudentenregelung verzichten?
FRAGE: Wir haben folgende Fallgestaltung: sozialversicherungsfreie Entgeltumwandlung (Einmalzahlung) in eine Direktversicherung nach § 40b EStG a.F. Die Pauschalsteuer trägt der Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer hat seit dem 01.01.2022 Anspruch auf einen Arbeitgeberzuschuss wegen ersparter Sozialversicherungsbeiträge. Der Vertrag wird um den Arbeitgeber-Zuschuss erhöht (liegt dann immer noch unter 1.752 Euro). Muss die auf den Arbeitgeber-Zuschuss entfallende Pauschalsteuer vom Arbeitgeber übernommen werden?