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Fragen aus den ARGEn

Fragen aus den ARGEn

Die bundesweit stattfindenden, regionalen Arbeitsgemeinschaften Entgeltabrechnung garantieren die stetige Aktualisierung und Verbesserung Ihres Wissensstandes durch konkrete und umfassende Informationen über neue Rechtsnormen und aktuelle Rechtsprechung sowie deren praktische Umsetzung.

 

Lesen Sie hier die aktuellen Fragen der ARGE-Mitglieder und deren Beantwortung durch unsere Experten!

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Fragen aus den ARGEn

Die bundesweit stattfindenden, regionalen Arbeitsgemeinschaften Entgeltabrechnung garantieren die stetige Aktualisierung und Verbesserung Ihres Wissensstandes durch konkrete und umfassende Informationen über neue Rechtsnormen und aktuelle Rechtsprechung sowie deren praktische Umsetzung.

 

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Frage: Wir haben einen Studenten, der bei uns ein Anstellungsverhältnis im Rahmen der 20-Stunden-Woche abgeschlossen hat. Jetzt stellt sich heraus, dass er nebenbei auch eine selbständige Tätigkeit (auf Rechnungsbasis) ausübt. Müssen wir diese bei unserer 20-Stunden-Woche berücksichtigen?
Frage: Ein Mitarbeiter hat während der Messe in München einen Vertriebsleiter unseres Lieferanten zum Abendessen eingeladen. Handelt es sich um eine geschäftlich veranlasste Bewirtung? Wenn ja, reicht es, wenn er den Bewirtungsbeleg zu der Reisekostenabrechnung einreicht?
Frage: Wir haben Tarifverträge und sind dazu verpflichtet, an einen der Hinterbliebenen ein Sterbegeld in Höhe von drei Monatsgehältern zu zahlen, wenn aktive Arbeitnehmer leider versterben. Dieses Sterbegeld ist unserer Meinung nach kein Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung, da kein Beschäftigungsverhältnis besteht. Die Zahlungen sind damit sozialversicherungsfrei. Würde dieses Sterbegeld dennoch als Versorgungsbezug zählen und der Zahlstelle gemeldet werden?
Frage: Was könnte passieren, wenn wir eine zeitraumbezogene Einmalzuzahlung zu einem Firmenwagen nicht auf die vereinbarte Zeit verteilen, sondern den monatlichen geldwerten Vorteil so lange reduzieren, bis die Einmalzahlung aufgebraucht ist (Anwendung der „alten“ Regelung)?
Frage: Wir führen für andere Unternehmen die Lohnabrechnung durch. Nun stellte uns ein Neukunde die Frage, warum denn monatlich die Lohnsteueranmeldung durchgeführt werden muss, ob es nicht möglich wäre, das einmal im Kalenderjahr zu machen. Es kam nun auch aufgrund einer verspäteten Meldung zu einem Bußgeld vom Betriebsstättenfinanzamt. Darf das Betriebsstättenfinanzamt das machen?
Frage: Wir führen am Ende des Kalenderjahres einen Lohnsteuerjahresausgleich durch. Sind wir dazu verpflichtet, ihn durchzuführen? Wie errechnet sich der Ausgleich? Ein Mitarbeiter teilte uns vorweg mit, dass er keinen Ausgleich wünscht. Ist das möglich? Was ist ein permanenter Lohnsteuerjahresausgleich?
Frage: Wir beabsichtigen, eine Gruppenunfallversicherung für unsere 13 Mitarbeiter*innen abzuschließen. Es sollen sowohl berufliche als auch private Risiken abdeckt werden. Unsere Mitarbeiter*innen wären im Schadenfall direkt bei der Versicherungsgesellschaft anspruchsberechtigt. Der Jahresbeitrag beträgt insgesamt 1.380 Euro zuzüglich einer Versicherungssteuer von 19 Prozent. Können wir den Versicherungsbeitrag pro Mitarbeiter*in steuer- und sozialversicherungsfrei abrechnen?
Frage: Ein verheirateter Arbeitnehmer hat mit seiner Ehefrau ein gemeinsames Kind und zwei Stiefkinder seiner Frau. Bislang spielten die Stiefkinder bei der Pflegeversicherung keine Rolle, da der Arbeitnehmer aufgrund seines Kindes keinen Beitragszuschlag zahlen musste. Wirken sich zukünftig die beiden Stiefkinder auf den Beitragssatz in der Pflegeversicherung aus?
Frage: Gilt die Begrenzung für den Beitragsabschlag in der Pflegeversicherung auf das 25. Lebensjahr auch bei behinderten Kindern?
Frage: Eine Arbeitnehmerin ist zum 01.04.2023 von einer versicherungspflichtigen Teilzeitbeschäftigung in eine geringfügig entlohnte Beschäftigung gewechselt. Im Juni ist uns aufgefallen, dass die Arbeitnehmerin noch einige Urlaubstage aus ihrer Teilzeitbeschäftigung hat. Hätten wir das bei dem Wechsel von Teilzeit in eine geringfügig entlohnte Beschäftigung berücksichtigen müssen?
FRAGE: Wir haben zum 01.11.2022 einen geringfügig Beschäftigten mit einem monatlichen Arbeitsentgelt von 480 Euro eingestellt. Aufgrund von einigen krankheitsbedingten Ausfällen musste dieser Arbeitnehmer im Januar und Februar 2023 unvorhersehbar Mehrarbeit leisten. Im Januar hat er 600 Euro und im Februar 680 Euro erhalten. Ist damit das zulässige zweimalige unvorhersehbare Überschreiten ausgeschöpft?
FRAGE: Ein privat krankenversicherter Mitarbeiter hat sich zum Jahreswechsel 2021/2022 wegen Unterschreitung der Jahresarbeitsentgeltgrenze von der eintretenden Versicherungspflicht befreien lassen. Zum 01.04.2023 geht dieser Mitarbeiter von Vollzeit in Teilzeit (80 Prozent). Ist es korrekt, dass der Befreiungsbescheid mit dem Wechsel in die Teilzeit seine Gültigkeit verliert und Krankenversicherungspflicht aufgrund des Unterschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze durch die Teilzeit eintritt, da für die 80-prozentige Teilzeit kein neuer Befreiungsantrag gestellt werden kann?
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