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Kostenübernahme einer Fritz-Box

Eine Außendienst-Mitarbeiterin hat sich zur Bearbeitung der administrativen Tätigkeiten für ein schnelleres Internet entschieden, da es vorher bei den notwendigen Eingaben Probleme gab.

Fragen aus den ARGEn
Lesezeit 1 Min.

Frage:

Eine Außendienst-Mitarbeiterin hat sich zur Bearbeitung der administrativen Tätigkeiten für ein schnelleres Internet entschieden, da es vorher bei den notwendigen Eingaben Probleme gab. Hierfür hat sie sich eine neue Fritz-Box gekauft und fragt, ob wir die Kosten für die Fritz-Box (179,- Euro) übernehmen würden.

Selbstverständlich bleibt das Gerät, wenn wir die Kosten dafür übernehmen, im Besitz des Unternehmens. Wie muss dies im Hinblick auf einen evtl. geldwerten Vorteil behandelt werden?

Antwort:
Nach § 3 Nr. 45 EStG sind steuerfrei die Vorteile des Arbeitnehmers aus der privaten Nutzung von betrieblichen Datenverarbeitungsgeräten und Telekommunikationsgeräten sowie deren Zubehör, aus zur privaten Nutzung überlassenen System- und Anwendungsprogrammen, die der Arbeitgeber auch in seinem Betrieb einsetzt, und aus den im Zusammenhang mit diesen Zuwendungen erbrachten Dienstleistungen.
Eine Fritz-Box ist ein Datenverarbeitungsgerät. Wenn das Gerät also dem Arbeitgeber gehört und dem Arbeitnehmer zur Nutzung überlassen wird, ist das steuerfrei.

Quelle: alga-Competence-Center, Sabine Törppe-Scholand

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