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Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze

FRAGE: Im November musste einer unserer geringfügig entlohnten Mitarbeiter mit einem regelmäßigen monatlichen Arbeitsentgelt von 450 Euro eine Krankheitsvertretung übernehmen. Dadurch betrug das Entgelt im November 1.268 Euro. Aufgrund der seit 01.10.2022 geltenden Regelungen müssen wir diesen Arbeitnehmer ab November versicherungspflichtig abrechnen. Bleibt der Arbeitnehmer dann bis zum Ende des Kalenderjahres versicherungspflichtig und wir nehmen eine neue Beurteilung zum 01.01. des Folgejahres vor?

 

ANTWORT: Aufgrund der seit 01.10.2022 geltenden Neuregelung darf die Geringfügigkeitsgrenze innerhalb eines Zeitjahres in zwei Kalendermonaten unvorhersehbar überschritten werden. Als unvorhersehbar gilt eine Einmalzahlung, die dem Grunde und der Höhe nach vom Geschäftsergebnis oder der individuellen Arbeitsleistung des Vorjahres abhängig ist. Auch die Mehrarbeit aufgrund einer Krankheitsvertretung kann zu einem unvorhersehbaren Überschreiten führen. Dabei ist allerdings zu beachten, dass das Gesamtentgelt in dem Monat des unvorhersehbaren Überschreitens das Doppelte der Geringfügigkeitsgrenze (1.040 Euro) nicht übersteigen darf. Bis zum 30.09.2022 spielte die Entgelthöhe bei einem (maximal dreimaligen) unvorhersehbaren Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze keine Rolle.

 

alga-Competence-Center, beantwortet durch Sabine Törppe-Scholand

 

Die zum 01.10.2022 eingeführten Grenze beim unvorhersehbaren Überschreiten in Höhe von maximal 1.040 Euro führt in Ihrem Fall dazu, dass der Arbeitnehmer im November nicht mehr eine geringfügige Beschäftigung ausübt. Die geringfügig entlohnte Beschäftigung endet zum 31.10.2022. Im November liegt eine versicherungspflichtige Beschäftigung vor. Eine neue Überprüfung würden Sie zum 01.12.2022 vornehmen. Ab Dezember würde wieder eine geringfügig entlohnte Beschäftigung vorliegen, wenn das regelmäßige monatliche Entgelt hochgerechnet auf 12 Monate (Jahresbetrachtung) die Geringfügigkeitsgrenze nicht übersteigt. Unter der Bedingung müssten folgende Meldungen übermittelt werden: