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Versteuerung von Geschenken

Frage: Wir möchten aus einem Punkteprogramm (ähnlich wie miles and more) einen Businesstrolley für einen Mitarbeiter ordern damit keine Punkte aus diesem Programm verfallen. Der Trolley hat einen Wert von ca. 100 €. Wie erfolgt die Versteuerung? Ist der Wert des Trolleys nach § 37b EStG zu versteuern?

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Lesezeit 1 Min.

Frage:

Wir möchten aus einem Punkteprogramm (ähnlich wie miles and more) einen Businesstrolley für einen Mitarbeiter ordern damit keine Punkte aus diesem Programm verfallen. Der Trolley hat einen Wert von ca. 100 €. Wie erfolgt die Versteuerung? Ist der Wert des Trolleys nach § 37b EStG zu versteuern?

Antwort:
Hier muss man zwei Fälle unterscheiden:

1. Die Firma, die das Punkteprogramm anbietet, hat die Punkte bereits nach § 37a EStG versteuert. Laut § 37a Abs. 1 EStG kann das Finanzamt auf Antrag zulassen, dass das Unternehmen, das Sachprämien im Sinne des § 3 Nr. 38 EStG gewährt, die Einkommensteuer für den Teil der Prämien, der nicht steuerfrei ist, pauschal erhebt. Bemessungsgrundlage der pauschalen Einkommensteuer ist der gesamte Wert der Prämien, die den im Inland ansässigen Steuerpflichtigen zufließen. Der Pauschsteuersatz beträgt 2,25 Prozent.

Damit wäre dann alles erledigt. Die Einlösung von Punkten zur privaten Verwendung muss nicht noch einmal versteuert werden.

2. Die Firma, die das Punkteprogramm anbietet, hat die Punkte nicht versteuert.
In diesen Fällen ist eine Versteuerung durch den Arbeitgeber nach § 37b EStG möglich.

Quelle: alga-Competence-Center, Sabine Törppe-Scholand

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