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Die Deutsche Rentenversicherung gibt für Arbeitgeber und Steuerberater eine Broschürenreihe heraus. Thema sind insbesondere das Versicherungs- und Beitragsrecht sowie die Meldungen. Eine Ausgabe beschäftigte sich mit der Betriebsprüfung. Diese wurde jetzt überarbeitet und aktualisiert, insbesondere mit Blick auf die obligatorische Teilnahme an der elektronisch unterstützten Betriebsprüfung.
In den vergangenen Jahren haben sich die Einsatzmöglichkeiten immersiver Medien, zu denen insbesondere Augmented Reality, Virtual Reality, Mixed Reality sowie 360°-Anwendungen gehören, deutlich erweitert. Im Bereich der Technologie sind Hard- und Software wesentlich anwendungsfreundlicher geworden und auch die Infrastruktur wurde verbessert.
Im vierten Quartal 2022 gab es bundesweit 1,98 Millionen offene Stellen. Damit wurde der Rekord vom zweiten Quartal nochmals übertroffen. Gegenüber dem Vorquartal stieg die Zahl der offenen Stellen um rund 160.900 oder 8,8 Prozent, im Vergleich zum vierten Quartal 2021 stieg die Zahl um 295.500 oder 17,5 Prozent. Das geht aus der IAB-Stellenerhebung hervor, einer regelmäßigen Betriebsbefragung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).
Seit 2010 ist der Anteil der ausbildungsberechtigten Betriebe bis 2022 um 7 Prozentpunkte auf 52 Prozent gesunken, zeigt eine aktuelle Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). Vor allem Kleinst- und Kleinbetriebe erfüllen im Zeitverlauf immer seltener die Voraussetzung, ausbilden zu dürfen.
Aktuelle Hinweise zu Arbeitsrecht-Meldungen.
Das BAG hat entschieden, dass – unabhängig des Geschicks bei der Gehaltsverhandlung – Frauen und Männer bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit ein gleich hohes Gehalt verdient haben.
Viele Tarifverträge differenzieren zwischen gelegentlicher und regelmäßiger schichtplanmäßiger Nachtarbeit und sehen für unregelmäßige Nachtarbeit einen höheren Ausgleich vor. Dies finden diejenigen, die regelmäßig Nachtarbeit leisten unfair - dennoch kann diese Ungleichbehandlung gerechtfertigt sein, wie das BAG in einem ersten Grundsatzurteil entschied.
Nichts gegen Work-Life-Balance – bin ich auch ein großer Fan von, aber bei mir steht das „Work“ eben vorne und damit an erster Stelle. Bei den jungen Leuten, die jetzt ins Berufsleben starten, scheinen die Prioritäten andere zu sein. Neulich war ich – auf Bitten unseres Ausbilders – bei einigen Bewerbungsgesprächen um einen Ausbildungsplatz dabei. Ein interessantes Erlebnis!

In der Rechtsprechung der Sozialgerichte ist anerkannt, dass ein Unfall nicht nur dann ein Arbeitsunfall ist, wenn er während betriebsbezogener Verrichtungen in der Arbeit geschieht, sondern auch, wenn sich in ihm eine spezifische betriebsbezogene Gefahr verwirklicht. Die Reichweite dieser Fallgruppe des Versicherungsschutzes ist aber immer wieder Gegenstand gerichtlicher Entscheidungen.
Kaum ein Thema wird so kontrovers diskutiert wie das Gendern. Häufig hört man insbesondere von Männern das Argument, es sei überflüssig, denn das generische Maskulinum schließe alle Geschlechter gleichermaßen mit ein. Aber wie würde sich das Bewerbungsverhalten von Männern verändern, wenn im Stellentitel ausschließlich die weibliche Form verwendet wird? Eine aktuelle Studie des Jobportals meinestadt.de zeigt: Knapp 40 % der männlichen Fachkräfte fühlen sich durch die weibliche Form im Stellentitel weniger eingeladen, sich zu bewerben. Für die Studie hat meinestadt.de zusammen mit dem Marktforschungsinstitut Bilendi insgesamt 3.000 Fachkräfte mit Berufsausbildung im Alter von 18-64 Jahren befragt.
Depressionen, chronische Erschöpfung, Ängste: Der Arbeitsausfall aufgrund psychischer Erkrankungen erreichte 2022 einen neuen Höchststand. Mit 301 Fehltagen je 100 Versicherte lagen die Fehlzeiten wegen dieser Erkrankungen um 48 Prozent über dem Niveau von vor zehn Jahren. Das zeigt der aktuelle Psychreport der DAK-Gesundheit auf Basis der Krankschreibungen von 2,4 Millionen DAK-versicherten Beschäftigten. Im Vergleich zum Vorjahr hatten junge Berufstätige den stärksten Anstieg mit 24 Prozent bei den 25- bis 29-jährigen Frauen und 29 Prozent bei den gleichaltrigen Männern. Die mit Abstand meisten Krankschreibungen gab es im Gesundheitswesen.
Das Bundessozialgericht hat eine interessante Entscheidung getroffen (Urteil vom 13.3.2023 - Aktenzeichen B 12 KR 3/21 R). Wenn ein Arbeitgeber seine Pflicht zur Abgabe von Sofortmeldungen feststellen lassen möchte (bzw. das Gegenteil), hat er dazu das Recht. Die Arbeitgeber haben nach Auffassung des Gerichts ein rechtlich relevantes Bedürfnis, die Sofortmeldepflicht klären zu lassen. Ihnen ist es nicht zuzumuten, die Ahndung eines Meldeverstoßes als Ordnungswidrigkeit abzuwarten und den Vorwurf der Schwarzarbeit in Kauf zu nehmen.
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