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Grundsätzlich müssen alle Unternehmen die Abgabe zahlen, wenn sie selbstständige Künstler oder Publizisten beauftragen. Ob die beauftragten Personen nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz versicherungspflichtig sind oder nicht, spielt dabei keine Rolle.
Bei beruflich bedingten Umzügen kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Umzugskosten steuerfrei erstatten. Allerdings gibt es Höchstgrenzen, die sich am Bundesumzugskostenrecht orientieren. Seit 1. März 2024 gelten neue Grenzwerte. Für so genannte berechtigte Personen, das ist der Arbeitnehmer selbst, können 964 Euro steuerfrei gezahlt werden, für andere Personen 643 Euro. Zu den anderen Personen zählen der Ehegatte, der Lebenspartner sowie die ledigen Kinder, Stief- und Pflegekinder, die auch nach dem Umzug mit dem Berechtigten in häuslicher Gemeinschaft leben. Zuvor waren es 886 Euro bzw. 590 Euro.
Eigentlich sollte die Ausfüllhilfe sv.net zum Ende Februar 2024 abgeschaltet werden. Alternative ist das neue Meldeportal, das deutlich komfortabler und zukunftssicherer ist. Bisher ist die Zahl der dort registrierten Nutzer allerdings hinter den Erwartungen zurückgeblieben. Deshalb wurde die Webanwendung sv.net/standard noch einmal verlängert und steht bis 30. Juni 2024 zur Verfügung. Allerdings sind die Funktionen eingeschränkt, da die Anwendung nicht mehr auf 2024 aktualisiert wurde.
Viele Tarifverträge wurden unter Einbeziehung einer Inflationsausgleichsprämie abgeschlossen. Fast 78 Prozent der Beschäftigten in tarifgebundenen Betrieben haben bereits eine Inflationsausgleichsprämie erhalten oder werden diese noch (bis Ende 2024) erhalten.
Das Gehalt muss stimmen, sonst kommen die benötigten Fachkräfte sicher nicht. Aber das ist nicht alles. Im Kampf um die besten Köpfe setzen immer mehr Unternehmen auf zusätzliche Benefits. Was am meisten angeboten wird, hat Bitkom ermittelt.
Gewalt am Arbeitsplatz müssen immer mehr Beschäftigte erleiden, nicht nur Berufe wie Polizisten oder Wachleute. Vielmehr werden immer häufiger auch Rettungskräfte, Mitarbeiter in Krankenhäusern, aber auch Busfahrer oder Verkäufer Opfer von Gewalt. Im Gesundheitssektor waren es nach einer Statistik der DGUV rund 7 Prozent der Mitarbeiter.
Die Minijobzentrale bietet den Arbeitgebern jetzt einen digitalen Minijobmanager an. Das ersetzt zwar nicht die Abgabe der Meldungen und Beitragsnachweise über das Entgeltprogramm oder das Meldeportal, hilft aber dabei, die Übersicht zu behalten. Insbesondere für kleinere Arbeitgeber, die die Löhne über einen Steuerberater abrechnen lassen, bietet der Minijobmanager die Möglichkeit, sich jederzeit einen eigenen Überblick über die Meldungen und den Kontostand zu verschaffen, ohne den Steuerberater (meist kostenpflichtig) zu behelligen.
Das Arbeitsgericht Duisburg (Urteil vom 03.11.2023, Az.: 5 Ca 877/23) hat ein Unternehmen zur Zahlung eines Schadensersatzes verurteilt, weil es einen Anspruch auf Auskunft nach Art. 15 DS-GVO erst nach 19 Kalendertagen erfüllt hatte. Die in Art. 12 Abs. 3 DSGVO genannte „Höchstfrist“ von einem Monat dürfe nicht „routinemäßig“, sondern nur bei Vorliegen besonderer Umstände ausgeschöpft werden. Dies überrascht und sollten Arbeitgeber, jedenfalls so lange bis dieses Urteil durch das LAG aufgehoben wird, zwingend im Hinterkopf behalten.
Nach wochenlangen Diskussionen und Verhandlungen gab es eine Einigung beim Wachstumschancengesetz im Vermittlungsausschuss. Das Gesetz kann nun vom Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden und damit in Kraft treten. Der Bundesratsbeschluss ist für den 23.03.2024 vorgesehen.
Folgen Regelungen betreffen die Lohnsteuer.
Die gegenwärtige Ära ist von dynamischen Veränderungen geprägt – sei es durch Globalisierung, Technologisierung, Wirtschaftskrisen oder den demografischen Wandel. Diese Transformationsprozesse beeinflussen die Arbeitswelt in einem rasanten Tempo und stellen Unternehmen vor bisher ungekannte Herausforderungen.
Wie die Techniker Krankenkasse (TK) berichtet, ist der Krankenstand bei den dort versicherten Erwerbstätigen im letzten Jahr erneut gestiegen und erreichte damit ein neues Allzeithoch.
Fehlende Sprachkenntnisse sind wohl das größte Hindernis, um als Geflüchteter in Deutschland einen Job zu finden. Deshalb dauert es oft sehr lange, bis die Menschen in den Arbeitsmarkt integriert werden können. Die Bundesregierung hat nun auf dieses Problem reagiert und den so genannten „Job-Turbo“ gezündet.
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