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Der Dauerbrenner „Scheinselbstständigkeit“ geht in die nächste Runde. Das bayerische LSG führt die bisherige strenge Rechtsprechung fort und stellt (einmal mehr) klar, dass oftmals vermeintlich freie Mitarbeiter bei näherer Betrachtung abhängig Beschäftigte sind. Erneut werden die diesbezüglich maßgeblichen Kriterien von dem LSG dargestellt und Unternehmen verdeutlicht, dass mit diesem Thema nicht fahrlässig umgegangen werden sollte.
Aktuelle Hinweise zu Arbeitsrecht-Meldungen: Regierungsentwurf für ein Wachstumschancengesetz und Europa: Pilotprojekt zur A1-Bescheinigung
Ein Urteil des LAG Rheinland-Pfalz sorgt für Erleichterung auf Arbeitgeberseite, wenn es um die typischen „Spielchen“ im Rahmen von Verhandlungen um Aufhebungs- oder Abwicklungsverträge geht. Das Urteil könnte unter dem Titel „wenn Arbeitnehmer sich verzocken“ laufen.
Auch Nachrichten in privaten Chatgruppen können eine Kündigung rechtfertigen. Die bislang angenommene Vertraulichkeit kann nicht mehr pauschal als Gegenargument angeführt werden. Im Fall einer WhatsApp-Gruppe von Mitarbeitern eines Reiseveranstalters urteilte das BAG, dass in solchen Fällen auch eine außerordentliche Kündigung gerechtfertigt sein kann.
Aktuelle Hinweise zu Arbeitsrecht-Meldungen: EuGH: Personalgestellung ist keine Leiharbeit, Inkrafttreten der europäischen Entgelttransparenzrichtlinie, Hinweisgeberschutzgesetz
Der Kampf um Talente zwingt Unternehmen dazu, neue Wege zu gehen und alte Strukturen sowie bisherige Ansichten zu überdenken. Mitarbeiterbindung und Mitarbeitergewinnung sind nach wie vor eine zentrale Aufgabe der Personalabteilungen. Dabei spielt die zeitgemäße Incentivierung eine wichtige Rolle.
Wenn ein Betrieb zum Teil restrukturiert, umgewandelt oder verkauft wird, muss er geteilt werden. Die Teilung ist häufig eindeutig, z.B. wenn der Betrieb aus einem Verwaltungsapparat und einer Kantine besteht und nur ein Teil dessen verkauft werden soll. Ganz so einfach ist es jedoch selten.
Die erstmalige Wahl von Arbeitnehmervertretern zum Aufsichtsrat in einer bislang aufsichtsratslosen GmbH ist ohne vorherige Durchführung des aktienrechtlichen Statusverfahrens nichtig.
Bei der Berechnung der Betriebsrente darf berücksichtigt werden, dass ein Mitarbeiter in den Jahren vor dem Renteneintritt in Teilzeit gearbeitet hat. Dies stellt keine Diskriminierung dar, wie das BAG jüngst klarstellte.
Der Fachkräftemangel zeigt sich auch daran, dass Headhunter ein wichtiger Teil des Recruiting-Prozesses sind, auch wenn dies für Arbeitgeber oft ein teurer Prozess ist. Was passiert, wenn sich herausstellt, dass die an den Headhunter gezahlte Provision sich „nicht gelohnt“ hat, weil der Arbeitnehmer innerhalb kürzester Zeit kündigt? Besteht die Möglichkeit, die gezahlte Provision dann vom Arbeitnehmer zurückzufordern? Nein, entschied das BAG kürzlich.
In Kündigungsstreitigkeiten stellt sich oft die Frage, ob der Arbeitgeber die Kenntnis von den kündigungsrelevanten Pflichtverletzungen auf legalem Weg erworben hat und welche Folgen es hätte, wenn dem nicht so wäre. Mit der Annahme von Beweisverwertungsverboten ist das BAG zurückhaltend. Dies bestätigt auch die jüngst hierzu ergangene Entscheidung des BAG.
Aktuelle Hinweise zu Arbeitsrecht-Meldungen: EuGH: Personalgestellung ist keine Leiharbeit, Inkrafttreten der europäischen Entgelttransparenzrichtlinie, Hinweisgeberschutzgesetz
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