Die 4-Tage-Woche wird derzeit in allen Medien diskutiert. Zuletzt hatte auch die IG Metall die Forderung nach einer 4-Tage-Woche für die Ende 2023 startende Tarifrunde in der Stahlindustrie ins Spiel gebracht.
Ein in der Praxis häufiger Fall, ist der, dass ein Arbeitnehmer nach Erhalt einer Kündigung sich krank meldet. Vielfach liegt dabei die Vermutung nahe, dass die Krankschreibung mit der fehlenden Motivation des Arbeitnehmers während der verbleibenden Kündigungsfrist weiterzuarbeiten, zusammenhängt.
Eine für die Praxis wichtige Entscheidung traf jüngst das LAG Mecklenburg-Vorpommern, das entschied, dass die Schwerbehindertenvertretung selbständig anzuhören ist. Will ein Arbeitgeber die Schwerbehindertenvertretung zu der von ihm geplanten Kündigung einer schwerbehinderten Arbeitnehmerin anhören, so darf er sich dabei nicht darauf beschränken, der Schwerbehindertenvertretung lediglich das an bereits an den Betriebsrat adressierte Anhörungsschreiben zur Kenntnis zuzuschicken.
Aktuelle Hinweise zu Arbeitsrecht-Meldungen.
Das Bundesarbeitsgericht hat eine Entscheidung getroffen, die auch über den Einzelfall hinaus interessant ist. Das verfassungsrechtlich gewährleistete Selbstbestimmungsrecht von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften kann nur von einem Verein in Anspruch genommen werden, der ein hinreichendes Maß an religiöser Systembildung und Weltdeutung aufweist. Andernfalls ist es ihm verwehrt, mit seinen Mitgliedern zu vereinbaren, außerhalb eines Arbeitsverhältnisses fremdbestimmte, weisungsgebundene Arbeit in persönlicher Abhängigkeit zu leisten, sofern diese nicht ähnlich einem Arbeitnehmer sozial geschützt sind.
Nach dem BAG war die Kündigung einer nicht gegen das Coronavirus geimpften medizinischen Fachangestellten zum Schutz von Patienten und der übrigen Belegschaft vor einer Infektion rechtmäßig. Ein Verstoß gegen das Maßregelungsverbot des § 612a BGB lag nicht vor.
Der Abschluss eines Aufhebungsvertrags oder eines gerichtlichen Vergleichs gilt als „sichere“ Bank. Grundsätzlich geht man in solch einem Fall davon aus, dass damit alles erledigt ist. Dass dem nicht so ist und es in Bezug auf die Reichweite der Erledigungsklausel auf die Umstände des Einzelfalls ankommt, zeigt ein aktuelles Urteil des LAG München, welches Arbeitgeber beim Abschluss von Aufhebungsverträgen im Hinterkopf behalten sollten.
Aktuelle Hinweise zu Arbeitsrecht-Meldungen.
Räumt der Arbeitgeber Mitarbeitenden die Privatnutzung von Dienstwägen ein, sind Einzelheiten hierfür mitbestimmungspflichtig nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG, wenn der Arbeitgeber die mit der Überlassung verbundenen Kosten nicht vollständig weitergibt.
Sowohl die deutsche Regelung zum Beschäftigtendatenschutz (§ 26 BDSG) als auch die europäische Regelung der Datenschutzgrundverordnung (Art. 88 Abs. 1 DSGVO) machen Vorgaben zur Datenverarbeitung im Beschäftigungsverhältnis.
Aktuelle Hinweise zu Arbeitsrecht-Meldungen.
Das BAG hat entschieden, dass – unabhängig des Geschicks bei der Gehaltsverhandlung – Frauen und Männer bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit ein gleich hohes Gehalt verdient haben.