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Per Videokonferenz zur Abfindung

Die Corona-Krise hat einen starken Einfluss auf den Arbeitsmarkt. Viele Arbeitnehmer verlieren aktuell ihren Arbeitsplatz. Die Anzahl an Arbeitsgerichtsverfahren wird in den kommenden Monaten verstärkt zunehmen.

Arbeitsrecht
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Die Corona-Krise hat einen starken Einfluss auf den Arbeitsmarkt. Viele Arbeitnehmer verlieren aktuell ihren Arbeitsplatz. Die Anzahl an Arbeitsgerichtsverfahren wird in den kommenden Monaten verstärkt zunehmen. Um die Durchsetzung der Arbeitnehmerrechte in dieser Zeit zu fördern, nimmt die Kanzlei Chevalier frühzeitig eine Vorreiterrolle ein und setzt sich aktiv für die Durchführung von Online-Gerichtsverhandlungen ein, um lange Wartefristen zu vermeiden. Eine erste Video-Verhandlung wird am 14. September 2020 am Arbeitsgericht Villingen-Schwenningen stattfinden. Ein wichtiger Schritt für die Digitalisierung der Justiz.

Bedingt durch die Corona-Krise und die damit einhergehenden Stellenkürzungen und Insolvenzen von Unternehmen in ganz Deutschland wird es in den Jahren 2020 und 2021 zu einem deutlichen Anstieg von Arbeitsgerichtsverfahren kommen. Das Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB) rechnet damit, dass rund eine Million Menschen ihren Job verlieren werden. Als führende Arbeitnehmerkanzlei vertritt Chevalier jährlich tausende Arbeitnehmer in Gerichtsverfahren und registriert seit März 2020 einen starken Anstieg von Arbeitsplatzstreitigkeiten und Kündigungen. Dazu Ashkan Saljoughi, Arbeitsrechtsexperte bei Chevalier: “Viele unserer Mandanten haben im Zuge der Corona-Krise ihren Arbeitsplatz verloren, oftmals werden diese Entscheidungen aber voreilig und unter Verstoß gegen geltendes Recht getroffen. Videokonferenzen sind deshalb eine gute Möglichkeit, ortsunabhängig und schnell, wichtige Arbeitsrechtsentscheidungen zu treffen.” Gerichte sind noch zögerlich.

Bereits im April forderte die Kanzlei Chevalier mit einem Schreiben an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, den Rahmen für Videoübertragungen bei arbeitsgerichtlichen Verfahren zu verbessern. Am 29.05.2020 wurde mit § 114 ArbGG eine Vorschrift eingeführt, die Bestandteil des Gesetzes zu sozialen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie ist. Ein erster Erfolg, denn diese ermöglicht, dass sich alle Beteiligten während einer Gerichtsverhandlung an einem anderen Ort aufhalten dürfen, sofern es sich um eine nationale Ausnahmesituation handelt und die Möglichkeit einer Videokonferenz genutzt werden kann. Ashkan Saljoughi dazu: ”Seit Einführung des § 114 ArbGG hat die Kanzlei Chevalier konsequent bei sämtlichen Klagen auf die Möglichkeit der Online-Verhandlung hingewiesen und beantragt, die Gerichtstermine aus der Kanzlei heraus durchführen zu dürfen. Nach etlichen entsprechenden Klagen hat uns nunmehr erstmalig das Arbeitsgericht Villingen-Schwenningen diese Möglichkeit eingeräumt. Dies ist ein positiver und wichtiger Schritt für die Digitalisierung des Rechtswesens und der Gerichte.”

Videokonferenzen bringen Vorteile für Arbeitnehmer und Gerichte

Die fortschreitende Digitalisierung des Rechtswesens bringt viele Vorteile für alle Beteiligten. “Wir können durch Video-Verhandlungen Arbeitnehmern deutlich schneller zu ihrem Recht verhelfen. In einem offenen Kündigungsverfahren erhalten die Arbeitnehmer so deutlich schneller Gewissheit, ob ihr Arbeitsplatz erhalten bleiben kann oder sie eine Abfindungszahlung erzielen können”, so Saljoughi. Gerichtsverhandlungen werden durch geringere Reisezeit und -kosten deutlich günstiger, die frei werdenden Ressourcen werden wiederum zur Verbesserung der anwaltlichen Dienstleistungen eingesetzt. Ashkan Saljoughi dazu: “Wir sind stolz als Vorreiter an dieser Entwicklung mitzuwirken. Wir wünschen uns, dass die Digitalisierung der Justiz auch nach der Corona-Pandemie weiterhin vorangetrieben wird. Die Zeit ist gekommen, das Gerichtswesen endlich zu digitalisieren.”

Quelle: Pressemitteilung der Kanzlei Chevalier

 

 

 

 

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