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Weitergabe dynamischer Entgelterhöhungen gemäß den Entgelttabellen des TVöD aufgrund eines Haustarifvertrags; betriebliche Übung

Nimmt ein Arbeitgeber an, zur Gewährung von Leistungen an die Arbeitnehmer aus einem Tarifvertrag verpflichtet zu sein, wird durch die wiederholte Leistung keine betriebliche Übung begründet.

Arbeitsrecht
Lesezeit 1 Min.

Nimmt ein Arbeitgeber an, zur Gewährung von Leistungen an die Arbeitnehmer aus einem Tarifvertrag verpflichtet zu sein, wird durch die wiederholte Leistung keine betriebliche Übung begründet. In einem solchen Fall liegt die erforderliche positive Kenntnis einer anderweitig fehlenden Verpflichtung zur Leistung nicht vor. Allein die Tatsache, dass der Arbeitgeber tarifvertragsschließende Partei des Haustarifvertrags ist, führt nicht dazu, dass die Grundsätze zur Begründung einer betrieblichen Übung keine Geltung beanspruchen.  

Urteils des BAG vom 19.02.2020 – 5 AZR 189/18 –

Autorin: Claudia Czingon

 

Foto: © Adobe Stock/Eigens

 

 

 

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