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Zukunft der Riester-Renten

Die Bundesregierung arbeitet derzeit an einer Reform der privaten Altersvorsorge, die Meinungsbildung dazu ist aber noch nicht angeschlossen. Das schreibt sie in einer Antwort (BT-Drucks. 19/23764) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (BT-Drucks. 19/23363).

Arbeitsrecht
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Die Bundesregierung arbeitet derzeit an einer Reform der privaten Altersvorsorge, die Meinungsbildung dazu ist aber noch nicht angeschlossen. Das schreibt sie in einer Antwort (BT-Drucks. 19/23764) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (BT-Drucks. 19/23363). 

Die Abgeordneten wollten wissen, ob es konkrete Reformvorschläge gibt und welche Mehrkosten dadurch entstehen könnten. Auch die Rentenhöhe und der Beitragssatz der Gesetzlichen Rentenversicherung ohne „Mehr-Säulen-Modell“ wurde erfragt. Hierzu gibt es laut Bundesregierung allerdings keine Berechnungen. 

Bei einer umfassenden Nutzung der privaten Zusatzversicherung entstehen laut Antwort erhebliche Mehrkosten. Bei einem jährlichen Sparbetrag von 2.100 Euro (Höchstbetrag) durch alle pflichtversicherten Arbeitnehmer steige das Volumen der jährlichen Zulagen um sechs Milliarden Euro. Insgesamt entstünden im Vergleich zum Status quo zusätzliche jährliche Steuermindereinnahmen in Höhe von rund 13,7 Milliarden Euro. 

Bei privaten Altersversicherungen garantiere die Versicherungsunternehmen ihren Kunden, dass das gebildete Kapital zum Auszahlungszeitpunkt mindestens so hoch, wie die Summe der gezahlten Beiträge ist. Eine steuerliche Förderung von reinen Aktienanlagen als Form der Altersvorsorge sei laut Bundesregierung nicht zielführend, da „die Kapitalrückzahlung nicht garantiert ist und das erwirtschaftete Vermögen zudem auch jederzeit für andere Zwecke als die Altersvorsorge verwendet werden kann“.

 

Quelle: hib Nr. 1379
Beitragsbild: stock.adobe.com/PhotoSG

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