Das BMF hat vor dem Hintergrund der Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2022 eine aktualisierte Fassung des Merkblatts zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2023 bei Ehegatten oder Lebenspartnern, die beide Arbeitnehmer sind, veröffentlicht.
Dem Jahressteuergesetz 2022 sei Dank, musste das Bundesministerium für Finanzen (BMF) die bereits am 18.11.2022 veröffentlichten Programmablaufpläne anpassen.
Die Bundesregierung hat zu Beginn des Jahres viele Regelungen im Zusammenhang mit der Coronapandemie zurückgefahren. Dennoch beschäftigen sich Arbeitgeber auch weiterhin mit dem Thema. Die von Arbeitgebern gestellten Erstattungsanträge im Zusammenhang mit den Entschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) sind teilweise noch nicht abschließend bearbeitet. Eine Vielzahl von Erstattungen stehen noch aus und Abweichungen sind nicht selten.
Zum Ausgleich der besonderen Belastung der Beschäftigten durch die Inflation, insbesondere im Bereich der Energie- und Lebensmittelpreise, können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern eine Inflationsausgleichsprämie zahlen. Diese ist grundsätzlich steuer- und beitragsfrei in der Sozialversicherung.
Das Bundesfinanzministerium plant, mit einem Zukunftsfinanzierungsgesetz den Freibetrag für Mitarbeiterbeteiligungen nach § 3 Nr. 39 EStG von bisher 1.440 Euro auf 5.000 Euro je Jahr anzuheben. Das entsprechende Gesetzgebungsverfahren soll in den nächsten Wochen eingeleitet werden. Eckpunkte für den Gesetzentwurf liegen seit letztem Sommer vor.
Kurzarbeitergeld wird grundsätzlich vorläufig bewilligt und ausgezahlt. Haben Unternehmen die Kurzarbeit in ihrem Betrieb beendet, prüft die Agentur für Arbeit alle Nachweise und Unterlagen, die die Arbeitgeber zuvor übermittelt haben.
Kurzarbeitergeld wird grundsätzlich vorläufig bewilligt und ausgezahlt. Haben Unternehmen die Kurzarbeit in ihrem Betrieb beendet, prüft die Agentur für Arbeit alle Nachweise und Unterlagen, die die Arbeitgeber zuvor übermittelt haben.
Europa steckt in der Krise. Schon wieder. Oder besser gesagt: immer noch. Erst die Corona-Pandemie, jetzt der Krieg in der Ukraine. Gestiegene Preise, eine Inflationsrate im zweistelligen Bereich und Lieferengpässe in einigen Branchen treiben den Menschen hierzulande die Sorgenfalten auf die Stirn. Die Politik reagiert. Die Bundesregierung beschloss vor kurzem ein umfassendes Paket mit Entlastungen. Eine davon ist die Inflationsprämie, mit der Arbeitgeber ihre Arbeitnehmer angesichts der stark gestiegenen Verbraucherpreise entlasten können. Doch ist das, was gut gemeint klingt, auch wirklich gut gemacht?
Das BMF hat das Merkblatt zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2023 bei Ehegatten oder Lebenspartnern, die beide Arbeitnehmer sind, veröffentlicht.
Am 20.12.2022 wurde im Bundesgesetzblatt (Teil I Nr. 51) das Jahressteuergesetz 2022 vom 16.12.2022 veröffentlicht. Nach langen Beratungen enthält das Gesetz gegenüber dem Entwurf einige wichtige Änderungen:
Mahlzeiten, die arbeitstäglich unentgeltlich oder verbilligt an die Arbeitnehmer abgegeben werden, sind mit dem anteiligen amtlichen Sachbezugswert nach der Verordnung über die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Zuwendungen des Arbeitgebers als Arbeitsentgelt (SvEV) zu bewerten.
Der Deutsche Bundestag hat das Jahressteuergesetz 2022 beschlossen. Die Zustimmung durch den Bundesrat ist für den 16.12.2022 geplant. Mit dem im Bundestat beschlossenen Gesetz kommt es aller Voraussicht nach beim Lohnsteuerabzug ab 2023 zu zahlreichen weiteren Änderungen und Entlastungen gegenüber dem Referentenentwurf.