Mahlzeiten, die arbeitstäglich unentgeltlich oder verbilligt an die Arbeitnehmer abgegeben werden, sind mit dem anteiligen amtlichen Sachbezugswert nach der Verordnung über die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Zuwendungen des Arbeitgebers als Arbeitsentgelt (SvEV) zu bewerten.
Der Deutsche Bundestag hat das Jahressteuergesetz 2022 beschlossen. Die Zustimmung durch den Bundesrat ist für den 16.12.2022 geplant. Mit dem im Bundestat beschlossenen Gesetz kommt es aller Voraussicht nach beim Lohnsteuerabzug ab 2023 zu zahlreichen weiteren Änderungen und Entlastungen gegenüber dem Referentenentwurf.
Das Bundesministerium der Finanzen hat mit den obersten Finanzbehörden der Länder die FAQ zur Inflationsausgleichsprämie gemäß § 3 Nr. 11c EStG erstellt und am 07.12.2022 auf seiner Internetseite veröffentlicht.
Mit Bekanntmachung vom 18.11.2022 wurden die Programmablaufpläne 2023 für die maschinelle Lohnsteuerberechnung und für die Erstellung von Lohnsteuertabellen bekannt gemacht.
Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am 25.11.2022 dem Inflationsausgleichsgesetz zugestimmt. Das Gesetz ist Teil eines dritten Entlastungspakets, das Maßnahmen zur Sicherung einer bezahlbaren Energieversorgung und zur Stärkung der Einkommen umfasst.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 21.06.2022 entschieden, dass ein von einem Arbeitgeber an seine Arbeitnehmer gezahltes Entgelt für Werbung des Arbeitgebers auf dem Kennzeichenhalter des privaten PKW des Arbeitnehmers Arbeitslohn ist, wenn dem abgeschlossenen „Werbemietvertrag“ kein eigenständiger wirtschaftlicher Gehalt zukommt.
Mit dem Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz (BGBl Teil I Nr. 38 vom 25.10.2022 Seite 1743) wurde die steuerfreie Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie veröffentlicht.
Elektronische Lohnsteuerbescheinigungen, die von Arbeitgebern ausgestellt werden, dürfen für die Jahre ab 2023 nur noch mit der Angabe der Steuer-Identifikationsnummer der Arbeitnehmer an das Finanzamt übermitteln werden.
Der Bundestag hat Anfang November Steuerentlastungen für 48 Millionen Bürger beschlossen.
Rentnerinnen und Rentner erhalten wegen der hohen Verbraucher- und Energiepreise einmalig 300 Euro Energiepreispauschale im Dezember 2022. Der Bundestag beschloss am 20.10.2022 ein entsprechendes Gesetz, dass die Einmalzahlung bis 15.12. vorsieht.
Die meisten Arbeitgeber haben die Auszahlung der Energiepreispauschale (EPP) an ihre Arbeitnehmer im September vorgenommen.
Die Bundesregierung und der Bundestag haben die steuerfreie Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie mit dem Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz auf den Weg gebracht.