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Das Bundesministerium der Finanzen hat mit den obersten Finanzbehörden der Länder die FAQ zur Inflationsausgleichsprämie gemäß § 3 Nr. 11c EStG erstellt und am 07.12.2022 auf seiner Internetseite veröffentlicht.
Mit Bekanntmachung vom 18.11.2022 wurden die Programmablaufpläne 2023 für die maschinelle Lohnsteuerberechnung und für die Erstellung von Lohnsteuertabellen bekannt gemacht.
Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am 25.11.2022 dem Inflationsausgleichsgesetz zugestimmt. Das Gesetz ist Teil eines dritten Entlastungspakets, das Maßnahmen zur Sicherung einer bezahlbaren Energieversorgung und zur Stärkung der Einkommen umfasst.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 21.06.2022 entschieden, dass ein von einem Arbeitgeber an seine Arbeitnehmer gezahltes Entgelt für Werbung des Arbeitgebers auf dem Kennzeichenhalter des privaten PKW des Arbeitnehmers Arbeitslohn ist, wenn dem abgeschlossenen „Werbemietvertrag“ kein eigenständiger wirtschaftlicher Gehalt zukommt.
Mit dem Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz (BGBl Teil I Nr. 38 vom 25.10.2022 Seite 1743) wurde die steuerfreie Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie veröffentlicht.

Wegfall der eTIN

Elektronische Lohnsteuerbescheinigungen, die von Arbeitgebern ausgestellt werden, dürfen für die Jahre ab 2023 nur noch mit der Angabe der Steuer-Identifikationsnummer der Arbeitnehmer an das Finanzamt übermitteln werden.
Der Bun­des­tag hat Anfang November Steu­er­ent­las­tun­gen für 48 Mil­lio­nen Bür­ger be­schlos­sen.
Rent­ne­rin­nen und Rent­ner er­hal­ten wegen der hohen Verbraucher- und Energiepreise ein­ma­lig 300 Euro Energiepreispauschale im Dezember 2022. Der Bun­des­tag be­schloss am 20.10.2022 ein ent­spre­chen­des Ge­setz, dass die Ein­mal­zah­lung bis 15.12. vor­sieht.
Die meisten Arbeitgeber haben die Auszahlung der Energiepreispauschale (EPP) an ihre Arbeitnehmer im September vorgenommen.
Die Bundesregierung und der Bundestag haben die steuerfreie Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie mit dem Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz auf den Weg gebracht.
Am 28.09.2022 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) den Entwurf des Bekanntmachungsschreibens zu den Programmablaufplänen für den Lohnsteuerabzug 2023 und die Entwürfe der Programmablaufpläne veröffentlicht.
Das Bundesfinanzministerium teilt in einer Veröffentlichung vom 14.04.2022 mit, dass nach den statistischen Aufzeichnungen der obersten Finanzbehörden der Länder im Jahr 2021, von 70.193 Arbeitgebern, Lohnsteuer in Höhe von 729,3 Millionen Euro nachgefordert wurde. Dazu waren im Durchschnitt 1.900 Prüfer für Lohnsteuer-Außenprüfungen im Einsatz.
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