Besteuerung von Grenzpendlern: Konsultationsvereinbarung zwischen der BRD und Belgien
Das Bundesfinanzministerium hat am 6. Mai eine Konsultationsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Belgien veröffentlicht, in welchem die Entlastung der grenzüberschreitend tätigen Arbeitnehmer*innen im Hinblick auf die Maßnahmen zur Bekämpfung der Covid-19 Pandemie geregelt ist.
Das Bundesfinanzministerium hat am 6. Mai eine Konsultationsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Belgien veröffentlicht, in welchem die Entlastung der grenzüberschreitend tätigen Arbeitnehmer*innen im Hinblick auf die Maßnahmen zur Bekämpfung der Covid-19 Pandemie geregelt ist.
Quelle: Bundesfinanzministerium