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Corona-Bonus – Steuerfreiheit verlängert

Im vergangenen Jahr wurde für zusätzliche Zahlungen des Arbeitgebers im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie („Corona-Bonus“) die Steuerfreiheit bis zu einem Betrag von 1.500 Euro beschlossen. Eine solche – zusätzlich zum laufenden Entgelt – geleistete Zahlung war bis 31.12.2020 steuer- und damit auch sozialversicherungsfrei. Wie sieht es 2021 aus?

Lohnsteuerrecht
Lesezeit 1 Min.

Im vergangenen Jahr wurde für zusätzliche Zahlungen des Arbeitgebers im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie („Corona-Bonus“) die Steuerfreiheit bis zu einem Betrag von 1.500 Euro beschlossen. Eine solche – zusätzlich zum laufenden Entgelt – geleistete Zahlung war bis 31.12.2020 steuer- und damit auch sozialversicherungsfrei. 

Diese Regelung wurde nun bis 30.6.2021 verlängert. Damit können auch jetzt noch Corona-Boni abgabenfrei gezahlt werden. Aber Achtung: Insgesamt dürfen nicht mehr als 1.500 Euro geleistet werden – wobei bereits im vergangenen Jahr ausgezahlte Beträge angerechnet werden. Es handelt sich also nicht um einen neuen Anspruch, sondern nur um die Verlängerung in der Anwendung.

 

Beitragsbild: stock.adobe.com/Eisenhans

 

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