Inflationsausgleichsgesetz beschlossen
Der Bundestag hat Anfang November Steuerentlastungen für 48 Millionen Bürger beschlossen. Die Auswirkungen der hohen Inflation auf die Einkommensteuer - die "kalte Progression" - sollen damit komplett ausgeglichen werden. Außerdem soll es die größte Kindergeld-Erhöhung in der Geschichte der Bundesrepublik geben. In den nächsten Zwei Jahren verzichtet der Staat so auf Steuereinnahmen von rund 50 Milliarden Euro. Der Beschluss des Bundesrat steht noch aus.
Der Grundfreibetrag, also das Einkommen, bis zu dem keine Steuer gezahlt werden muss, steigt – um 561 Euro auf 10.908 Euro im Jahr 2023. 2024 soll er dann auf 11.604 Euro angehoben werden. Zudem wird der Spitzensteuersatz von 42% im kommenden Jahr erst bei einem zu versteuernden Einkommen von 62.827 Euro angewandt. Bisher wird er schon ab 58.597 Euro fällig. 2024 würde dieser Eckwert auf 66.779 Euro steigen. Die Grenze für den noch höheren Reichensteuersatz von 45% ändert die Bundesregierung bewusst nicht, weil sie in dieser Einkommensklasse keine zusätzliche Entlastung für nötig hält. Familien können sich zudem auf eine zusätzliche Entlastung einrichten: Das Kindergeld soll auf einheitlich 250 Euro pro Monat und Kind angehoben werden. Das bedeutet für das erste und zweite Kind ein Plus von 31 Euro und für das dritte Kind ein Plus von 25 Euro im Monat.