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Inflationsausgleichsgesetz beschlossen

Der Bun­des­tag hat Anfang November Steu­er­ent­las­tun­gen für 48 Mil­lio­nen Bür­ger be­schlos­sen. Die Aus­wir­kun­gen der hohen In­fla­ti­on auf die Ein­kom­men­steu­er - die "kalte Pro­gres­si­on" - sol­len damit kom­plett aus­ge­gli­chen wer­den. Au­ßer­dem soll es die grö­ß­te Kin­der­geld-Er­hö­hung in der Ge­schich­te der Bun­des­re­pu­blik geben. In den nächs­ten Zwei Jah­ren ver­zich­tet der Staat so auf Steu­er­ein­nah­men von rund 50 Mil­li­ar­den Euro. Der Beschluss des Bun­des­rat steht noch aus.

Lohnsteuerrecht
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Finanzielles Wachstumskonzept im Immobilienbereich mit einem steigenden roten Pfeil, Modellhäusern, einem Sparschwein, Glühbirnen und einem Einkaufswagen auf grauem Hintergrund.
Foto: © stock.adobe.com/ink drop

Der Grundfreibetrag, also das Einkommen, bis zu dem keine Steuer gezahlt werden muss, steigt – um 561 Euro auf 10.908 Euro im Jahr 2023. 2024 soll er dann auf 11.604 Euro angehoben werden. Zudem wird der Spitzensteuersatz von 42% im kommenden Jahr erst bei einem zu versteuernden Einkommen von 62.827 Euro angewandt. Bisher wird er schon ab 58.597 Euro fällig. 2024 würde dieser Eckwert auf 66.779 Euro steigen. Die Grenze für den noch höheren Reichensteuersatz von 45% ändert die Bundesregierung bewusst nicht, weil sie in dieser Einkommensklasse keine zusätzliche Entlastung für nötig hält. Familien können sich zudem auf eine zusätzliche Entlastung einrichten: Das Kindergeld soll auf einheitlich 250 Euro pro Monat und Kind angehoben werden. Das bedeutet für das erste und zweite Kind ein Plus von 31 Euro und für das dritte Kind ein Plus von 25 Euro im Monat.

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