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Verbesserungen bei Mitarbeiterbeteiligung geplant

Das Bundesfinanzministerium plant, mit einem Zukunftsfinanzierungsgesetz den Freibetrag für Mitarbeiterbeteiligungen nach § 3 Nr. 39 EStG von bisher 1.440 Euro auf 5.000 Euro je Jahr anzuheben. Das entsprechende Gesetzgebungsverfahren soll in den nächsten Wochen eingeleitet werden. Eckpunkte für den Gesetzentwurf liegen seit letztem Sommer vor. 

Außerdem sollen die Vorschriften zur aufgeschobenen Besteuerung der geldwerten Vorteile aus Vermögensbeteiligungen in § 19a EStG ausgeweitet werden. Zudem soll die Arbeitnehmer-Sparzulage bei der Anlage vermögenswirksamer Leistungen in Vermögensbeteiligungen erhöht werden. Auch der Kreis der für diese Zulage Berechtigten soll erweitert werden. 

Im Kabinett soll der Entwurf im Februar beraten werden. Danach kann das Gesetzgebungsverfahren starten.

 

 

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