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Wachstumschancengesetz

Der Deutsche Bundestag hat sich in erster Lesung mit dem Entwurf des Gesetzes zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) befasst. Das Gesetz wurde zur weiteren Beratung in die Ausschüsse verwiesen. Federführend wird sich der Finanzausschuss mit dem Gesetz befassen. Eine öffentliche Anhörung ist für den 06.11.2023 angesetzt. 

Auch der Bundesrat wird sich in dieser Woche mit dem Wachstumschancengesetz befassen und eine erste Stellungnahme verabschieden. Hierzu wurden durch mehrere Ausschüsse bereits Anträge eingebracht. U.a. wird beantragt, die im Regierungsentwurf geplanten Verbesserungen bei der Verlustverrechnung zu streichen. Auch eine Streichung der geplanten Anhebung des Freibetrages für Betriebsveranstaltungen wird beantragt. 

Angesichts der großen Belastung der Länderhaushalte sowie der kommunalen Finanzen gibt es seitens der Länder außerdem Forderungen nach finanzieller Kompensation. Wirtschaftsverbände fordern eine schnelle Umsetzung des Gesetzes, um einen wichtigen Impuls zu geben.

 

 

 

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