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Die Meldung von Elternzeiten durch den Arbeitgeber stand schon länger auf dem Wunschzettel der Krankenkassen. Sie wurden vielfach auf freiwilliger Basis bereits erstellt. Zum 1. Januar 2024 wird die Meldung verpflichtend.
Abgewickelt wird die Zahlung des Insolvenzgeldes über die Arbeitsagenturen. Aber eigentlich ist das nicht deren originäre Aufgabe. Die Finanzierung erfolgt deshalb auch nicht aus den Arbeitslosenversicherungsbeiträgen, sondern über eine gesonderte Umlage – die Insolvenzgeldumlage. Diese wird ausschließlich von den Unternehmen getragen.
Der Verordnungsentwurf für die Grenzwerte in der Sozialversicherung für das Kalenderjahr 2024 liegt vor. Der sieht eine kräftige Steigerung der Grenzwerte vor.

Und das sind die voraussichtlichen Werte (Änderungen sind üblicherweise nicht zu erwarten, da es sich um rechnerische und nicht politische Werte handelt).
Die Änderungen in der Pflegeversicherung zum 1. Juli 2023 kamen relativ plötzlich. Deshalb waren beim Inkrafttreten noch nicht alle Fragen geklärt. Inzwischen haben die Spitzenverbände nachgelegt und Grundsätzliche Hinweise zur Differenzierung der Beitragssätze in der Pflegeversicherung nach Anzahl der Kinder und Empfehlungen zum Nachweis der Elterneigenschaft mit Datum vom 11. Juli 2023 herausgegeben.
Dass alles teurer wird, merkt wohl jeder beim täglichen Einkauf. Das wirkt sich natürlich – wenn auch mit zeitlicher Verzögerung – auf die pauschalen Werte für die Sachbezüge aus. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat jetzt den Verordnungsentwurf für die Sachbezugswerte 2024 veröffentlicht.
Die elektronische Ausfüllhilfe sv.net ist wohl den allermeisten Betrieben bekannt. Die Anwendung wurde zur Unterstützung der Unternehmen im Rahmen der Verpflichtung zur elektronischen Datenübermittlung von den Krankenkassen zur Verfügung gestellt. Die etablierte Anwendung wird jetzt abgelöst durch das neue Meldeportal. Dieses hat – erstmals – auch eine rechtliche Grundlage, womit für die Sozialversicherungsträger jetzt die Verpflichtung besteht, diese Unterstützung anzubieten.
Die Meldungen von Arbeitsunfällen, Wegeunfällen, Schülerunfällen und Berufskrankheiten an Berufsgenossenschaften und Unfallkassen werden ab dem 1. Januar 2028 nur noch digital möglich sein. Das ist die Konsequenz der Novellierung der Unfallversicherungs-Anzeigeverordnung (UVAV). In der Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2027 können Anzeigen weiterhin per Post abgegeben werden.
Im vergangenen Jahr haben rund 5,4 Millionen Versicherte in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ein monatliches Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze von rund 4.837 Euro erzielt. Das geht aus der Antwort (20/7763) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/7509) der Linksfraktion hervor.
Jedes Jahr stellt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales das Sozialbudget zur Verfügung. Auch mit der Ausgabe für 2022 liefert das BMAS wieder einen umfassenden Überblick über das Leistungsspektrum und die Finanzierung der sozialen Sicherung in Deutschland.
Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung wird auch im Jahr 2024 unverändert 5,0 Prozent betragen. Die entsprechende Künstlersozialabgabe-Verordnung 2024 (KSA-VO 2024) wurde vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf den Weg gebracht.
Die Zahl der Minijobberinnen und Minijobber im gewerblichen Bereich ist im Vergleich zum Vorjahr angestiegen.
Zum 31. März 2023 waren bei der Minijob-Zentrale insgesamt 6.732.880 Minijobberinnen und Minijobber gemeldet, davon arbeiteten im gewerblichen Bereich 6.468.370 und 264.510 Minijobberinnen und Minijobber in einem Privathaushalt.
Payroll der Zukunft – Fachartikel aus LOHN+GEHALT 3/2023
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