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Bundesregierung legt Rentenversicherungsbericht 2022 und den Vierten Bericht zur Anhebung der Regelaltersgrenze vor

Jedes Jahr informiert die Bundesregierung mit dem Rentenversicherungsbericht über die Entwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung in Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft. Der Bericht zur Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre beruht ebenfalls auf einem gesetzlichen Auftrag und dokumentiert alle vier Jahre die Entwicklung der Arbeitsmarktlage sowie die wirtschaftliche und soziale Situation älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Der Rentenversicherungsbericht zeigt die kurz- und längerfristige Entwicklung der Rentenfinanzen auf. Die wichtigsten Ergebnisse sind:

  • Für Ende 2022 wird eine Nachhaltigkeitsrücklage von 41,7 Milliarden Euro geschätzt. Damit steigt die Rücklage gegenüber dem Vorjahr um knapp 2,7 Milliarden Euro.
  • Der Beitragssatz bleibt den Modellrechnungen zufolge bis zum Jahr 2026 stabil bei 18,6 Prozent. Er bleibt damit unterhalb der bis 2025 geltenden Haltelinie von 20 Prozent.
  • Das Sicherungsniveau vor Steuern beträgt derzeit 48,1 Prozent und bleibt auch bis zum Jahr 2024 knapp oberhalb von 48 Prozent. Im Jahr 2025 greift die Haltelinie beim Sicherungsniveau und der aktuelle Rentenwert wird so weit angehoben, dass das Mindestsicherungsniveau in Höhe von 48 Prozent eingehalten wird.
  • Auch längerfristig bewegen sich Beitragssatz und Sicherungsniveau im Rahmen der gesetzlichen Grenzwerte. Bis zum Ende des langfristigen Vorausberechnungszeitraums im Jahr 2036 steigt der Beitragssatz den Modellberechnungen zufolge auf 21,3 Prozent. Das Sicherungsniveau sinkt im gleichen Zeitraum auf 44,9 Prozent.

Daneben berichtet die Bundesregierung über die Entwicklung der Arbeitsmarktlage und die Situation älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Die wesentlichen Ergebnisse hierfür:

  • Die Erwerbsbeteiligung der älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hat sich ausgesprochen dynamisch entwickelt. Von 2000 bis 2021 ist die Erwerbstätigenquote der 60- bis 64-Jährigen in Deutschland von 20 Prozent auf rund 61 Prozent angestiegen.
  • Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Alter von 60 bis 64 Jahren ist seit dem Jahr 2000 bis 2021 um knapp 2,2 Millionen auf 2,8 Millionen gestiegen. Mittlerweile ist knapp die Hälfte der Menschen in dieser Altersgruppe sozialversicherungspflichtig beschäftigt.
  • In den letzten beiden Jahren stand die Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt unter dem besonderen Einfluss der COVID-19-Pandemie. Durch den Einsatz von Kurzarbeit konnten nachhaltige negative Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt weitgehend vermieden werden. Davon profitierten auch viele ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Die Berichte zum Download

Rentenversicherungsbericht 2022 (PDF, 2MB)

Vierter Bericht zur Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre (PDF, 3MB)

Quelle: BMAS

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