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Elterngeld wird an Pandemie angepasst

Lohnersatzleistungen wie Kurzarbeiter- oder Arbeitslosengeld I sollen bis Ende des Jahres nicht auf das Elterngeld angerechnet werden. Den entsprechenden Gesetzentwurf der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion des Bundestages verabschiedete der Familienausschuss am 6. Mai ohne Gegenstimmen; lediglich die FDP-Fraktion enthielt sich der Stimme.

Sozialversicherung
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Lohnersatzleistungen wie Kurzarbeiter- oder Arbeitslosengeld I sollen bis Ende des Jahres nicht auf das Elterngeld angerechnet werden. Den entsprechenden Gesetzentwurf der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion des Bundestages verabschiedete der Familienausschuss am 6. Mai ohne Gegenstimmen; lediglich die FDP-Fraktion enthielt sich der Stimme. Der Gesetzentwurf soll am Donnerstag abschließend im Bundestag beraten und verabschiedet werden. Mehrere Anträge der Opposition wurden vom Ausschuss hingegen abgelehnt.

Die Gesetzesinitiative der Koalitionsfraktionen sieht zudem vor, dass Eltern, die in „systemrelevanten“ Berufen arbeiten, ihre Elternzeit verschieben können, um während der Corona-Pandemie auch weiterhin ihren Tätigkeiten nachgehen zu können. Zudem sollen Eltern, die den Partnerschaftsbonus nutzen, ihren Anspruch nicht verlieren, wenn sie mehr oder weniger arbeiten als geplant. Als systemrelevant werden von der Koalition alle Berufe definiert, die Tätigkeiten im Gesundheits- und Pflegesystem, bei der Polizei, dem Bildungs- und Betreuungswesen, im Transport- und Personenverkehr, in der Versorgung mit Energie, Wasser, und Lebensmitteln und Dienstleistungen des täglichen Lebens beinhalten. Das bis Ende des Jahres befristete Gesetz soll rückwirkend zum 1. März in Kraft treten.

Quelle: Deutscher Bundestag

 

 

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