Free

Gehälter der Krankenkassenchefs veröffentlicht

Knapp 150 Institutionen des Gesundheitswesens haben zum 01. März die Vergütungen ihrer Vorstände und Geschäftsführungen für 2020 veröffentlicht. Trotz Spitzenverdienste bei den Kassenvorständen bis 354.040,32 Euro und vereinzelnd hoher Steigerungsraten von bis zu 30 Prozent ist der TOP-Verdiener in der Selbstverwaltung des Gesundheitssystems auch für 2020 erneut in einem anderen Bereich zu finden.

Sozialversicherung
Lesezeit 1 Min.

Knapp 150 Institutionen des Gesundheitswesens haben zum 01. März die Vergütungen ihrer Vorstände und Geschäftsführungen für 2020 veröffentlicht. Mit dabei sind die Zahlen der Ersatzkassen, Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK), Betriebs- (BKK) und Innungskrankenkassen (IKK). Trotz Spitzenverdienste bei den Kassenvorständen bis 354.040,32 Euro und vereinzelnd hoher Steigerungsraten von bis zu 30 Prozent ist der TOP-Verdiener in der Selbstverwaltung des Gesundheitssystems auch für 2020 erneut in einem anderen Bereich zu finden.

Schon seit 2004 müssen die Vorstandsbezüge jährlich zum 01. März des Folgejahres veröffentlicht werden, seit 2013 gilt darüber hinaus ein sogenannter Genehmigungsvorbehalt der jeweiligen Aufsichtsbehörde. Unter die Meldepflicht fallen sowohl die Grundvergütungen (Fixgehalt) als auch die variablen, erfolgsabhängigen Vergütungsbestandteile. Weitere Inhalte sind Aufwendungen für Dienstwagen sowie Regelungen zur Altersvorsorge und im Fall des Ausscheidens aus dem Amt. 

In Summe haben Krankenkassen, MDK und Kassen(zahn)ärztliche Vereinigungen im Jahr 2020 alleine für die Vorsitzenden der bis zu dreiköpfigen Vorstände bzw. Geschäftsführungen nach den aktuellen Veröffentlichungen einen Gesamtbetrag von 28,3 Millionen Euro aufgewendet. Auf die Kassen entfallen hiervon 14,88 Millionen Euro, auf die Kassenverbände 1,53 Millionen Euro, auf den MDK/MDS 2,62 Millionen Euro, auf die KBV/KVn 5,02 Millionen Euro und auf die KZBV/KZVn 4,25 Millionen Euro. Rechnet man die für 2020 veröffentlichten Bezüge aller Mitglieder der Vorstände/Geschäftsführungen zusammen, ergibt sich eine Summe von 48,65 Millionen Euro (Kassen: 20,21 Millionen Euro, Kassenverbände: 2,29 Millionen Euro, MDK/MDS: 4,19 Millionen Euro, KBV/KVn: 11,29 Millionen, KZBV/KZVn: 10,66 Millionen Euro). Berücksichtigt hierbei wurden alle Meldungen, die fristgerecht zum 01.03. im Bundesanzeiger veröffentlicht wurden. 

Die TOP-10 der Kassenchefs erhielten 2020 alle über 245.000 Euro, drei Vorstandschefs erhielten über 300.000 Euro.

Details zu den Vergütungen finden Sie unter https://www.krankenkassen-direkt.de/news/news.pl?id=1131592&cb=7795057281

Quelle: krankenkassen-direkt
Beitragsbild: stock.adobe.com/Worawut

Diesen Beitrag teilen: