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Gelegentliches Überschreiten bei Minijobs

Die v. g. Ausweitung der Zeitgrenzen bei kurzfristig Beschäftigten hat auch Auswirkungen bei den geringfügig entlohnten Beschäftigten (Minijobs) und das gelegentliche Überschreiten der 450 Euro-Grenze.

Sozialversicherung
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Euro-Banknoten mit einem Taschenrechner und der Aufschrift „Minijob“ in blauen Blöcken symbolisieren Teilzeitarbeit und Finanzplanung.

Die v. g. Ausweitung der Zeitgrenzen bei kurzfristig Beschäftigten hat auch Auswirkungen bei den geringfügig entlohnten Beschäftigten (Minijobs) und das gelegentliche Überschreiten der 450 Euro-Grenze. Als gelegentlich galt bisher ein Zeitraum von bis zu 3 Monaten innerhalb eines Zeitjahres. 

Aufgrund der Corona-Pandemie kann ein gelegentliches Überschreiten der Verdienstgrenze bei 450-Euro-Minijobs für den Zeitraum Juni 2021 bis Oktober 2021 bis zu 4-mal innerhalb eines Zeitjahres erfolgen. Handelt es sich um ein gelegentliches unvorhersehbares Überschreiten, darf auch die Jahresverdienstgrenze von 5.400 Euro überschritten werden.

 

 

Teaaserbild: © Adobe Stock/Tatjana Balzer

 

 

 

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