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Minijobzentrale erstattet zu viel gezahlte Beiträge automatisch

Es kann immer wieder mal passieren: Der Beitragsnachweis geht nicht rechtzeitig bei der Einzugsstelle ein und die Beiträge werden dann geschätzt. Dieser Betrag wird dann auch im Lastschriftverfahren eingezogen. Natürlich wird das Beitragssoll dann korrigiert und mit der nächsten Zahlung verrechnet.

Sozialversicherung
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Mini-Job

Es kann immer wieder mal passieren: Der Beitragsnachweis geht nicht rechtzeitig bei der Einzugsstelle ein und die Beiträge werden dann geschätzt. Dieser Betrag wird dann auch im Lastschriftverfahren eingezogen. Natürlich wird das Beitragssoll dann korrigiert und mit der nächsten Zahlung verrechnet. Alternativ kann der Arbeitgeber einen Erstattungsantrag stellen und bekommt den überzahlten Betrag dann schneller zurück. Trotzdem ärgerlich und auf jeden Fall mit Arbeitsaufwand verbunden.

Die Minijobzentrale als Einzugsstelle für die Beiträger der Minijobber geht jetzt einen neuen Weg und bietet einen neuen Service an. Ab Juni 2022 werden die zu viel entrichteten Beiträge automatisch und sofort (nach Korrektur) zurücküberwiesen. Eines Antrags bedarf es dann nicht mehr.

Voraussetzungen:

  • Das Beitragskonto war vor dem Nachreichen des Beitragsnachweises ausgeglichen, geklärt und die Meldungen zur Sozialversicherung liegen vor.
  • Das Guthaben beträgt mehr als einen Euro, aber nicht mehr als 400 Euro.
  • Der Minijobzentrale wurde ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt.

 

Arbeitgeber, die – aus welchen Gründen auch immer – eine solche sofortige Erstattung nicht möchten, können der Minijobzentrale das formlos mitteilen. Dann wird das Arbeitgeberkonto entsprechen gekennzeichnet.

 

Quelle: Minijobzentrale

 

 

Foto: © AdobeStock/Marco2811

 

 

 

 

 

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