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Voraussichtliche Grenzwerte der Sozialversicherung für 2024

Der Verordnungsentwurf für die Grenzwerte in der Sozialversicherung für das Kalenderjahr 2024 liegt vor. Der sieht eine kräftige Steigerung der Grenzwerte vor.

 

Und das sind die voraussichtlichen Werte (Änderungen sind üblicherweise nicht zu erwarten, da es sich um rechnerische und nicht politische Werte handelt):

 

Bundeseinheitliche Werte

 

jährlich

monatlich

Versicherungspflichtgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung

69.300

5.775

Beitragsbemessungsgrenze Kranken- und Pflegeversicherung

62.100

5.175

 

Nach Rechtskreis getrennte Werte

 

West

Ost

 

jährlich

monatlich

jährlich

monatlich

Bezugsgröße

42.420

3.535,00

41.580

3.465

Beitragsbemessungsgrenze Renten- und Arbeitslosenversicherung

90.600

7.550,00

89.400

7.450

Beitragsbemessungsgrenze knappschaftliche Rentenversicherung

111.600

9.300,00

110.400

9.200

(Alle Werte in Euro)

 

Minijobs

Nicht in der Verordnung enthalten ist die voraussichtliche Erhöhung der Minijobgrenze. Diese hängt von der Höhe des gesetzlichen Mindestlohnes ab. Dieser soll zum 01.01.2024 auf 12,41 Euro und zum 01.01.2025 auf 12,82 Euro steigen. Die Geringfügigkeitsgrenze würde sich dadurch ab 01.01.2024 auf 538 Euro erhöhen. Der Umfang der Erhöhung ist aber derzeit noch strittig. Eine Erhöhung der Minijobgrenze wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Bundesanzeiger bekannt gegeben.

 

Quelle: BMAS + Redaktion LOHN+GEHALT

 

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