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Die Richter*innen des Bundesarbeitsgerichts aus Erfurt haben am 13.09.2022 mit der Urteilsverkündung für einen riesigen Wirbel gesorgt. Denn die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung oder – besser gesagt – die Vorstellungen dazu passen einfach nicht in die zukunftsgerichtete Arbeit von heute.
Gerade die Zeiterfassung aus der Ferne muss in den Fokus rücken. Einige übertreiben mit Überwachungssoftware, was zu Datenschutzproblemen und schlechter Arbeitsmoral führt. Moderne Optionen bieten ein hohes Maß an Sicherheit, von PIN- und QR-Codes bis hin zu Gesichtserkennung, Fingerscans und Sprachbefehlen. Biometrische Optionen verhindern das „Buddy Punching“, bei dem sich ein Teammitglied für ein anderes ein- oder ausstempelt.
Nun ist amtlich, was schon länger zu erwarten war: Tatsächliche Arbeitszeiten müssen doch erfasst werden. Und das ist gut so. Nur wenn Arbeitszeiten vernünftig und unbestechlich dokumentiert werden, dient es der Wahrheit bei eventuellen Meinungsverschiedenheiten. Es zeugt von Wertschätzung der Mitarbeitenden und ihrer geleisteten Arbeitszeit, wenn gleichberechtigt die Zeiten festgehalten werden, welche die Menschen für ihre Arbeitgeber erbringen.
Der Ruf nach örtlicher und zeitlicher Flexibilität wird auf Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite immer größer. Das schürt die Befürchtung, die Umsetzung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) sei ein Rückschritt und passe nicht ins 21. Jahrhundert.
Endlich wieder ein richtungsweisendes Urteil, das die Tatsache unterstreicht, dass eine gesetzliche Regelung hier längst überfällig ist. Welche Argumente kann es gegen das Urteil geben? Das viel zitierte Ende der Vertrauensarbeitszeit? Im Gegenteil!
Nach dem Urteil des BAG sind viele Fragen offen. Insbesondere bleibt die Frage, wie die Pflicht zur Zeiterfassung in der Unternehmenspraxis umgesetzt werden soll. Hier besteht Rechtsunsicherheit, die vom deutschen Gesetzgeber schnellstmöglich beseitigt werden muss.
Das BAG regelt die Zeiterfassung, nicht die Arbeitszeitmodelle. Und es schreibt auch nicht vor, wie die Zeit zu erfassen ist. Anstatt Trübsal zu blasen, sollten Unternehmen die Chancen nutzen, die das Urteil bietet.
Das höchste deutsche Arbeitsgericht hat das Stechuhr-Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) von 2019 endlich bekräftigt. Damit besteht eine Pflicht zur Erfassung von Arbeitszeiten.
Die heutige Generation – die Digital Natives – erwartet flexible Arbeitszeiten und -orte. Das ist Teil der New-Work-Philosophie.
Mit dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts wurde der nächste Schritt zu einer technologiebasierten Zeiterfassung und Zeitdatenhaltung in Unternehmen vollzogen.
Das Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts gibt die Richtung vor: Es ist zu erwarten, dass die Anforderungen an Arbeitgeber:innen auch künftig steigen werden.