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Statement von ATOSS: Arbeitszeiterfassung – Kommt die Stechuhr zurück?

 

Statement Elke Jäger, Director Marketing & PR der Firma ATOSS Software AG

Der Ruf nach örtlicher und zeitlicher Flexibilität wird auf Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite immer größer. Das schürt die Befürchtung, die Umsetzung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) sei ein Rückschritt und passe nicht ins 21. Jahrhundert.Die Pflicht zur Zeiterfassung, die heute via Apps und Self-Services durchgeführt werden kann, sollte nicht gleich als Kontrolle verdammt werden. Denn der inhaltliche Kern der Vertrauensarbeitszeit bleibt unangetastet.  

Das Urteil bietet eine Chance für eine agilere Arbeitswelt. Mitarbeitende können ihre Arbeitszeit weiterhin individuell gestalten – im Rahmen gesetzlicher, tariflicher und betrieblicher Regeln. Werden Ist-Zeiten digital erfasst und dokumentiert, geben sie der Belegschaft mehr Transparenz und den Unternehmen Spielraum für flexiblere, service- und mitarbeiterorientierte Arbeitszeitmodelle und Dienstpläne. Das ist eine gute Basis für New-Work-Konzepte, wie sie in Zeiten von Fachkräftemangel einerseits und Kundenzentrierung andererseits gebraucht werden. 

 

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Foto: © Elke Jäger/Atoss

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