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Statement von Peras: Arbeitszeiterfassung – Kommt die Stechuhr zurück?

Die Peras GmbH erwartet nach dem Urteil eine Einführungswelle von Zeiterfassungssystemen.

 

Statement von Clemens Hennige ist Leiter Vertrieb bei der Peras GmbH

Mit dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts wurde der nächste Schritt zu einer technologiebasierten Zeiterfassung und Zeitdatenhaltung in Unternehmen vollzogen. Das Urteil folgt der Rechtsauffassung der Europäischen Union und verlangt von Arbeitgebern, die Zeitdatenerfassung zukünftig manipulationssicher durchzuführen – unabhängig von der Art des Arbeitsverhältnisses.  

Aus unserer Sicht führt dies dazu, dass zukünftig nur noch die systemgestützte Datenerfassung erfolgen wird und der klassische „Stundenzettel“ sukzessive verschwindet. Wir erwarten eine Einführungswelle an Zeiterfassungssystemen und empfehlen Unternehmen, proaktiv und zeitnah die richtigen Schritte einzuleiten, damit ihr Arbeitszeitmanagement den gesetzlichen Anforderungen schnellstmöglich entspricht.  

Mit unseren Zeitwirtschaftslösungen können wir als Peras schon heute unterschiedlichste Anforderungen als Software-as-a-Service-Modell abbilden und den Kunden eine gesetzeskonforme Lösung anbieten. 

 

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Foto: © Clemens Hennige/Peras

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