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Statement von UKG: Arbeitszeiterfassung – Kommt die Stechuhr zurück?

Wieland H. Volkert, Country Manager, Central Europe & Netherlands der UKG, äußert sich ebenfalls und zeigt in seinem Statement, dass bei den Unternehmen Fragen im Raum stehen, ob nun die Vertrauensarbeitszeit abgeschafft wird. Aber auch hier von ihm ein klares NEIN.

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Ein professioneller Mann in einem schwarzen Anzug und einem Hemd mit offenem Kragen lächelt selbstbewusst in einem modernen Gebäude mit einer Glasdecke und einer Struktur im Hintergrund.
Foto: © Wieland H. Volkert/UKG
Statement von Wieland H. Volkert, Country Manager, Central Europe & Netherlands der UKG

Das BAG regelt die Zeiterfassung, nicht die Arbeitszeitmodelle. Und es schreibt auch nicht vor, wie die Zeit zu erfassen ist. Anstatt Trübsal zu blasen, sollten Unternehmen die Chancen nutzen, die das Urteil bietet. Eine Zeiterfassung erleichtert die effiziente und smarte Personaleinsatzplanung und hilft beim Nachweis der Compliance, wenn künftig vermehrt Arbeitsschutzbehörden Kontrollen durchführen. Die Zeiterfassung sollte einfach und flexibel sein und Automatisierung ermöglichen. Damit führt an einer digitalen und mobilen Lösung kein Weg vorbei. Übrigens: Vertrauensarbeitszeit bedeutet nicht, alle Verantwortung auf die Mitarbeitenden abzuwälzen. Das Management ist in der Pflicht, dafür zu sorgen, dass Arbeit fair, selbstbestimmt und effizient stattfinden kann und dass die psychische und physische Gesundheit der Mitarbeitenden maximal geschützt wird. Auch dabei hilft eine digitale Zeiterfassung. 

 

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