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Aus der FALG-Gruppe: : Harte Prüfungen

Im Jahr 2015 wurde durch die Steuerberaterkammern ein neuer Fortbildungsgang geschaffen, der fortan im Bereich Lohn und Gehalt für optimal ausgebildetes Personal sorgt. Bezeichnung der Fortbildung: Fachassistent/in Lohn und Gehalt, kurz FALG.

Lesezeit 3 Min.

Im März desselben Jahres wurde durch den Berliner Fortbildungsgang die gleichnamige Facebook-Gruppe ins Leben gerufen, damit ein optimales Vernetzen auch außerhalb des Unterrichts möglich ist. Bald wurden wir deutschlandweit gefunden und sind mit den Jahren auf über 2.800 Mitglieder angewachsen. An dieser Stelle möchte ich berichten, was die Gruppe aktuell bewegt, wo Fragen aufkommen, was diskutiert wird.

Da im Oktober 2019 die Prüfung im aktuellen Fortbildungsgang geschrieben wurde, sind natürlich gerade der Schwierigkeitsgrad der Prüfung und die aktuelle Bestehensquote wieder ein großes Thema. Auch Art und Umfang der mündlichen Prüfung bewegen die Prüflinge sehr. Hier ist es gut, Mitglieder aus verschiedenen Bundesländern mit Erfahrungswerten dabei zu haben, denn der Ablauf der mündlichen Prüfung variiert etwas. Wir beruhigen, bauen auf, drücken Daumen und unterstützen, wo wir können.

Ein weiteres großes Thema in der Gruppe sind die 44-Euro-Gutscheine.

Nachdem im August 2019 der Regierungsentwurf zur Anpassung an die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs hinsichtlich der Abgrenzung von Bar- und Sachlohn vom Tisch war, herrschte zunächst große Beruhigung in der Gruppe. Als nun plötzlich am 29.11.2019 die Regelung in geänderter Form wieder aufgegriffen wurde, waren alle überrascht und seitdem wird diskutiert. Welche Karten sind nun noch anwendbar? Was ist mit Amazon-Karten, was mit monatlich aufladbaren Kreditkarten? Wie beraten wir diesbezüglich die Mandanten?

Was zur allgemeinen Verwirrung beiträgt, ist, dass die verschiedenen Dozenten der Mitglieder komplett unterschiedlich lehren. Die einen sagen, Amazon ist raus, da nicht in Deutschland ansässig, und wiederum andere meinen, Amazon ist möglich, da der Gutschein nur bei Amazon einlösbar ist. Man glaubt natürlich seinem Dozenten und erfährt dann in der Gruppe, dass die Meinungen auseinanderdriften.

Wir sind verwirrt.

Und trotzdem möchten wir natürlich unseren Mandanten eine kompetente Antwort geben. Was also tun? Warten, bis konkrete Urteile gefällt werden? Das kann dauern und der Mandant wird ungeduldig. Eigentlich ist er es ja jetzt schon.

Also die unklaren Gutscheinanbieter erst einmal ausklammern und nur dort Gutscheine kaufen, wo sie auch direkt eingelöst werden können. Centergutscheine waren eigentlich auch noch im Rahmen, aber da man mit solchen Gutscheinen in einzelnen Läden wiederum eine Amazon-Gutscheinkarte erwerben könnte, sind diese nicht zu empfehlen. Wagen wir also zunächst keine Experimente. Die nächste Prüfung kommt gewiss.

Das Traurige daran, was aber wahrscheinlich vom Gesetzgeber so beabsichtigt ist: Die Mandanten/Arbeitgeber lassen ihren Mitarbeitern solche kleinen Aufmerksamkeiten nicht mehr zukommen. Wieder ein Goody, das Stück für Stück wegfällt.

Noch immer aktuell in der Gruppe: A1-Bescheinigungen.

Viele können noch immer nicht glauben, dass man, auch wenn man nur für ein Zwei-Stunden-Meeting die Grenze überschreitet, eine A1-Bescheinigung dabeihaben muss. Selbst bei einem kurzen Tankstopp auf der anderen Seite wird diese benötigt.

Aber auch etwas spezielle Fragen zu Firmen mit Mutterkonzern im Ausland und Besuch von Besprechungen dort werden gestellt.

Meine Chefin und ich haben uns mit Einführung der A1-Bescheinigungen entschlossen, die Erstellung solcher nicht anzubieten. Schon allein, weil wir die Einzelheiten der Reisen der Mitarbeiter unserer Mandanten nicht überblicken können. Wir sind da vielleicht eine Ausnahme, aber es erleichtert meinen Alltag sehr.

Was uns in der Gruppe noch beschäftigt, ist die Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung).

An sich eine gute Sache. Wir müssen in Zukunft die einzelnen Daten nicht mehr manuell erfassen, können einfach abrufen. Sehr schön?

Wir sind da etwas zwiegespalten. Die meisten von uns arbeiten bei einem Steuerberater und bearbeiten diverse Mandanten. Der Abruf der Arbeitsunfähigkeiten soll ja bekanntlich über ein zertifiziertes Entgeltabrechnungsprogramm erfolgen. Wenn nun keine Papier-AU-Bescheinigungen zur Aushändigung an den Arbeitgeber mehr gedruckt werden, müssen wir mit vielen Anrufen rechnen. Uns erwarten also stündliche Fragen zur eventuell übermittelten Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers XYZ. Ich kann die Freude der Gruppe hier gar nicht wiedergeben.

Allgemeines Fazit in der Gruppe ist, dass wir notgedrungen erst einmal abwarten, wie die Umsetzung des elektronischen Abrufs erfolgen wird. Unsere Erfahrungen in diversen digitalisierten Bereichen der Lohn- und Gehaltsabrechnung zeigen, dass hier noch nicht das letzte Wort gesprochen wurde und bis zur endgültigen Umsetzung noch so manche Verspätung ins Land gehen wird.

Annette Bastigkeit, Fachassistentin Lohn und Gehalt

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