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Homeoffice : Daheim und unterwegs : Vom geltenden Recht bis zur Digitalisierung

Corona warf in den vergangenen Monaten ein Schlaglicht auf alle Formen flexiblen Arbeitens, insbesondere das Homeoffice erlebte eine in Deutschland bis dato nicht gekannte Selbstverständlichkeit. Doch nach der ersten Euphorie tauchen immer mehr ungeklärte Fragen auf: nach dem geltenden Recht, einer etwaigen Neuregelung, dem Datenschutz oder der Arbeitszeitaufzeichnung

FokusHomeofficeMobiles Arbeiten
Lesezeit 5 Min.
Eine Person sitzt an einem modernen Holzschreibtisch, vor einem Computer mit Bildern auf dem Bildschirm, in einem gemütlichen Raum, der für effizientes Personalmanagement konzipiert ist, mit einem dekorativen gelben Fahrrad und Regalen mit Pflanzen und

Stillstand und Dynamik in einem brachte die Pandemie für die Arbeitsorganisation mit sich. Zunächst wie in Schockstarre merkten die Betriebe schnell, dass eine Verlagerung der betrieblichen Tätigkeiten in die häusliche Sphäre viel einfacher zu realisieren ist, als bis dato angenommen wurde. Vieles wurde hemdsärmelig angegangen und improvisiert, schließlich richtete sich kaum jemand auf einen Dauerzustand ein.

Arbeitsrechtliche Regelung klar

Nun aber haben sich Interessenlagen verfestigt, Ansprüche gebildet und Schwachstellen herauskristallisiert. Zunächst einmal betrifft dies die arbeitsrechtlichen Regelungen, die in vielen Fällen aufgrund der besonderen Umstände nicht oder nicht vollumfänglich berücksichtigt wurden. Hinzu kommen Datenschutz und mangelhafte Ausstattung der Arbeitsplätze.

Laut Gesetz muss der Arbeitgeber etwa stets eine Gefährdungsbeurteilung durchführen, wenn Mitarbeiter*innen im Homeoffice tätig werden. Konkret muss er prüfen, ob der Arbeitsplatz im Homeoffice die Gesundheit beeinträchtigt. Das bedeutet indes nicht zwangsläufig, dass der Arbeitgeber den Heimarbeitsplatz in Augenschein nehmen muss; eine detaillierte Befragung reicht im Regelfall aus. Um Risiken zu minimieren, benötigen die von zu Hause aus Tätigen jedoch in jedem Fall eine Unterweisung, die insbesondere die Rückengesundheit in den Blick nimmt.

Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag

Im Idealfall wird die Tätigkeit im Homeoffice im Vorfeld bereits über einen Zusatz zum Arbeitsvertrag rechtlich geregelt. Darin enthalten sind Vereinbarungen, die auf den Schutz von Arbeitnehmer und Unternehmen zielen, etwa dass der Raum abschließbar sein muss, um Firmengeheimnisse zu wahren, oder wie die Arbeitszeit aufgezeichnet wird, was nicht unbedingt so banal ist, wie es klingt.

Denn generell gilt für Letztere: Auch im Homeoffice greifen grundsätzlich das Arbeitszeitgesetz und die Regelungen zu Höchstarbeitszeit, Ruhepausen und Ruhezeiten sowie das Verbot von Sonn- und Feiertagsarbeit. Dass die starren Regeln in der Praxis oftmals überhaupt nicht realisierbar sind, ist eine andere Frage. Die Kluft innerhalb der Passung von Gesetz und Realität zu Hause ist mittlerweile auch im politischen Berlin aufgefallen.

Per Gesetz verordnet?

So soll von Gesetzes wegen inzwischen vieles auf den Weg gebracht werden; das zeigt nicht nur die steuerliche Würdigung des Themas durch die Pauschale. Arbeitsminister Heil hat bereits zwei Entwürfe eines Homeoffice-Gesetzes vorgelegt. Mit dem ersten war er gescheitert, da es einen Rechtsanspruch auf die Arbeit von zu Hause festschreiben wollte. Dafür konnte Heil keine Mehrheit im Kabinett finden.

Anfang Dezember kam der zweite Entwurf in die Regierungsabstimmung, entschlackt um einen Rechtsanspruch und erweitert um ein bürokratisch anmutendes Verfahren, in dem die Beschäftigten ihre Wünsche mitteilen und Vorgesetzte und Betriebe innerhalb bestimmter Fristen Stellung nehmen und eine etwaige Ablehnung begründen müssen.

Tatsächlich bringt das lediglich einen formalen Auskunftsanspruch für Arbeitnehmer*innen, nicht aber eine generelle Neuregelung. Deutlich wird der Entwurf lediglich im Hinblick auf die Arbeitszeiterfassung – und das mag zwar der Entgrenzung der Arbeit entgegenwirken, ist aber vielmehr auch ein Fingerzeig in Richtung Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Arbeitszeiterfassung. Neu ist auch ein erweiterter Versicherungsschutz. Formalia und Überfälliges in innovativer Pose, könnte man urteilen, und womöglich ist dieser Entwurf Heils nicht der letzte.

Oder doch mobile Arbeit?

Indes bleibt auf Seiten der Wirtschaft die Frage, ob sich dauerhaft überhaupt sinnvoll strikt in mobile Arbeit und Homeoffice unterscheiden lässt, wenn Grenzen verschwimmen, und ob künftig weiterhin unterschiedliche Regeln gelten sollten. Denn während beim Homeoffice die Arbeitsleistung an einem fest eingerichteten Arbeitsplatz außerhalb des Betriebs erbracht wird und der Arbeitgeber dieselben gesetzlichen Anforderungen berücksichtigen muss wie im Betrieb, gilt das bei der mobilen Arbeit nicht.

Die Krux liegt darin, dass auch das Homeoffice ja nicht unbedingt fünf Tage die Woche als Arbeitsort dient, sondern möglicherweise nur einen oder zwei – oder Monatelang gar nicht und dann wieder im Block. Damit unterscheidet sich das Arbeitsvolumen von Mitarbeitenden in Hotelzimmern, Zügen oder Flugzeugen der Menge nach nicht unbedingt von dem der Mitarbeitenden im Homeoffice. Dennoch sind die gesetzlichen Regelungen für das mobile Arbeiten deutlich moderater.

Datenschutz-Grundverordnung gilt uneingeschränkt

Datenschutzvorschriften sind indes in beiden Fällen nicht verhandelbar. So gilt die Datenschutz-Grundverordnung für mobile Arbeit und Homeoffice, die ausschließliche Arbeit auf Geräten des Arbeitgebers ist dafür in der Regel obligatorisch. Das betrifft nicht nur den Rechner, sondern auch die Verwendung von privaten Speichermedien. Streng genommen dürfen Homeoffice-Mitarbeiter auch nicht ihren eigenen privaten Drucker verwenden, da auch dieser Firmendaten speichert, ohne dass dies den meisten Anwendern bewusst ist.

Das bedeutet in der Folge, dass Arbeitgeber ihren Homeoffice-Mitarbeitern einen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen müssen, der in allen Belangen dem Standard des Büroarbeitsplatzes entspricht. Der finanzielle Aufwand, der damit verbunden ist, lässt vermutlich viele Arbeitgeber zögern, dauerhaft auf einen erhöhten Anteil von Homeoffice-Tätigkeit zu setzen.

Studien sprechen für Homeoffice – mit Einschränkungen

Dabei häuften sich in den vergangenen Monaten die Studien, die im Homeoffice Tätigen eine höhere Produktivität bescheinigten, unter anderem von der DAK und anderen Krankenkassen, aber auch von den Wirtschaftsinstituten. Ein halbes Jahr vor der Pandemie freilich hatte eine AOK-Studie große Aufmerksamkeit erhalten, die Heimarbeitern generell ein erhöhtes Gesundheitsrisiko attestierte.

Tatsächlich kommt es in erster Linie auf die Tätigkeit an, die zu Hause ausgeführt werden soll. Dafür eignen sich Routineaufgaben, aber nicht unbedingt kreative Jobs, die im Team besser gelingen. Hinzu kommt die Persönlichkeit des Mitarbeiters: Homeoffice erfordert Eigenmotivation und Disziplin, Eigenschaften, über die nicht alle im gleichen Maß verfügen. Auch ein wichtiger Aspekt ist die Isolation, die häufig mit einer sinkenden Motivation und Arbeitszufriedenheit einhergeht.

Auf der anderen Seite stehen eine Erhöhung der Konzentration durch fehlende Ablenkung – im Idealfall – und eine stärkere Motivation, die aus der freien Zeiteinteilung und Souveränität bei der Arbeit einhergeht. Nicht ganz aus der Luft gegriffen scheint zudem die Befürchtung, das Homeoffice könne in einer nach wie vor von Präsenz geprägten Kultur zum Karrierekiller werden.

Eine fröhliche Frau in einem gelben Hemd, spezialisiert auf Humanressourcen, arbeitet an einem Laptop an einem weißen Schreibtisch mit einem Notizbuch, einem Stift und einem Snack in der Nähe, mit einem Moodboard im Hintergrund

Dieses Problem betrifft indes nicht nur die Mitarbeitenden, sondern auch das Unternehmen: Wenn die hellsten Köpfe nicht mehr so sichtbar sind wie zuvor, fallen sie eventuell schnell durchs Raster und Talente bleiben ungenutzt.

Alexandra Buba, M. A., Wirtschaftsredakteurin

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