Aus der FALG-Gruppe : Brennpunkt Altersvorsorge
In der Facebookgruppe Fachassistent/in Lohn und Gehalt geht es wieder hoch her. Unsere Diskussionsthemen sind sehr breit gefächert, aber ein Thema kommt immer wieder zur Sprache, und es gibt nur wenige wirkliche Experten auf dem Gebiet. Es geht um die betriebliche Altersvorsorge, ein Aspekt unserer Tätigkeit, den wir selten mit Freude angehen.
Warum ist das so? Das liegt zum einen daran, dass es zwar wirklich viel Fachliteratur zu dem Thema gibt, diese aber selten verständlich geschrieben ist. Außerdem gibt es inzwischen so viele verschiedene Durchführungswege, dass hier unweigerlich nur Fehler passieren können. Was fehlt und wirklich hilfreich wäre, ist ein Diagramm, mit dessen Hilfe man sich an jeden einzelnen Fall heranwagen könnte. Ich habe schon vor einiger Zeit versucht, Beispielgehaltsabrechnungen zu sammeln, die darstellen, wie jede Art der betrieblichen Altersvorsorge korrekt abgerechnet wird. Die Idee schmort noch immer in meiner Schublade, bestimmt auch, weil die wenigsten zu 100 Prozent sicher sind, den Durchführungsweg korrekt dargestellt zu haben.
Selbst wenn ich diese Idee tatsächlich eines Tages in die Tat umsetze, ist da noch immer das Problem, dass man teilweise nicht nachvollziehen kann, an welcher Stelle der vorliegende Fall im Programm eingearbeitet werden muss. Man scheitert schlicht an den sich immer mehr aufplusternden Möglichkeiten.
Also kommen in der Gruppe immer wieder Fragen zur betrieblichen Altersvorsorge auf. Wir lesen alle interessiert mit, versuchen zu verstehen und glauben zu begreifen, um dann beim nächsten Mal wieder völlig verwirrt vor dem Vertrag zu sitzen.
Im letzten Artikel habe ich von unserer Diskussion zu den 44-Euro-Gutscheinen geschrieben. Noch immer herrscht hier große Verwirrung und alle warten auf das klärende BMF-Schreiben. An der Krönung zu dem Thema allerdings hat uns zuletzt eine Kollegin teilhaben lassen: Ein großer Kartenanbieter versendet derzeit an seine Kunden ein Formschreiben, das sich auf die neue Gesetzgebung bezieht und an das zuständige Finanzamt weitergeleitet werden soll. Letztendlich schreibt man hier, dass man, wenn die Voraussetzungen für einen steuer- und sozialversicherungsfreien Bezug der 44-Euro-Gutscheine doch nicht gegeben sind, die Lohnabrechnungen korrigieren wird.
Man schreit also quasi nach einer Prüfung. Abgesehen davon, dass sich das Finanzamt über hunderte solcher Briefe bestimmt freuen wird.
Das Thema bleibt also weiter spannend.
Großen Zuspruch in der Gruppe findet der Plan des Gesetzgebers, einen neuen § 8 (4) EStG zur Zusätzlichkeitserfordernis bei der Lohnoptimierung zu schaffen. Lange erwartet und wirklich dringend nötig, denn selten ist den Arbeitnehmern klar, dass sich die Reduzierung ihres Bruttogehalts/Lohns auf ihre Rente und ihr Arbeitslosengeld auswirkt. Hier wird im Sinne des Arbeitgebers beraten und optimiert, während man dem Arbeitnehmer nur die höhere Auszahlung schmackhaft macht, ohne auf die negativen Auswirkungen hinzuweisen.
Lohnoptimierung sollte mit Blick auf alle Beteiligten erfolgen und nicht auf Biegen und Brechen durchgeführt werden. Ein Zusätzlichkeitserfordernis ist daher ein guter Schritt in die richtige Richtung.
Abschließend möchte ich noch auf ein wichtiges Thema zu sprechen kommen, das die Kolleginnen und Kollegen in den verschiedenen Bundesländern immer wieder bewegt. Es geht um die Anerkennung und Stärkung unseres Berufsstands. Der Mythos „Lohn ist nur ein Klick“ hält sich hartnäckig bei vielen Arbeitgebern bzw. Steuerberatern. Die Gefahr hinsichtlich der Haftung wird noch immer nicht erkannt bzw. ignoriert. Es ist wirklich ein großes Problem, dass unausgebildetes Personal an Lohn- und Gehaltsabrechnungen gesetzt wird, weil man glaubt, das macht das Programm ja allein. Wer sich aber ein wenig mit dem Thema beschäftigt, wird merken, dass die Komplexität nicht mal eben im Vorbeigehen zu erfassen ist.
Wir brauchen daher die zeitliche und finanzielle Förderung von Fortbildungen, um den Anforderungen einer korrekten Lohn- und Gehaltsabrechnung gerecht zu werden. Das Vernetzen innerhalb der Gruppe hilft, Einzelfälle zu klären und Erkenntnisse auszutauschen. Dies ersetzt aber keine gute Ausbildung.
Um unseren Berufsstand weiter voranzubringen und das „Wir-Gefühl“ zu stärken, haben wir seit November 2019 die Idee eines Gruppentreffens ausgearbeitet und nun schon bis zum Start des Ticketverkaufs vorangetrieben. Am 06.06.2020 findet „FALGs on Tour“, das 1. Fachsymposium für Fachassistent*innen und Interessierte passend zum fünfjährigen Bestehen der Facebookgruppe statt. Wir treffen uns in Köln und vielleicht sind auch Sie dabei?
Annette Bastigkeit